Wesentliche Änderung einer Windkraftanlage (WKA Questin V), Bekanntmachung Änderungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 09.03.2026
Die WIND-projekt GmbH & Co. 33. Betriebs-KG (Sitz: Seestraße 71a, 18211 Börgerende) erhielt mit Datum vom 18.12.2025 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 72/25).
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
- Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der WIND-projekt GmbH & Co. 33. Betriebs-KG die Genehmigung für die wesentliche Änderung des Betriebs von einer Windkraftanlage (WKA) vom Typ Nordex N149/5.X TCS mit Serrations mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 149,1 m und einer Nennleistung von 5,7 MW am Standort 23936 Grevesmühlen
23936 Grevesmühlen, Gemarkung Questin |
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mit den Standortkoordinaten[1] |
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Bezeichnung |
Flur |
Flurstück |
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Rechtswert |
Hochwert |
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WKA 3 |
2 |
60 |
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33246687 |
5971233 |
erteilt.
- Die Genehmigung nach Nr. A.1 dieses Bescheides (d. B.) umfasst die wesentliche Änderung der Betriebsweise durch Entfall der sektoriellen Betriebsbeschränkungen der WKA 3 im Windsektor 232° - 280°.
- Der Genehmigungsbescheid des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 30. März 2023 mit dem Gez. 07/23 wird hiermit geändert, indem die Auflage mit der Ziffer C.III.10.2 entfällt.
- Der Änderungsbescheid des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 4. September 2024 mit dem Gez. 24/24 wird hiermit geändert, indem die Auflage mit der Ziffer C.II.3.2 entfällt.
- Die unter „C.“ aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
- Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter C.II.2 d. B. wird angeordnet.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung sowie der zugehörigen Antragsunterlagen wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 10.03.2026 bis einschließlich 24.03.2026 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.
Der Widerspruch ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.
[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.



