Wesentliche Änderung der Biogasanlage Torgelow
Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3, 4, 6 Bundes-Immissionsschutz-gesetz (BImSchG) i. V. m. §§ 8, 9 der Verordnung über das Genehmigungs-verfahren (9. BImSchV) Auslegung der Antragsunterlagen
Die Biomethan Produktion Torgelow GmbH, An den Eichen 1, 16515 Oranienburg hat mit Datum vom 14.03.2025 (PE 17.03.2025) einen Antrag gemäß § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der genehmigten Biogasanlage beim StALU MS gestellt. Der Standort der Biogasanlage befindet sich in 17358 Torgelow, Robert-Bosch-Straße 1, Gemarkung Torgelow, Flur 12, Flurstück 4/53 im Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Wesentliche Vorhabenmerkmale sind:
- Änderung der Inputstoffe durch Verringerung des Gesamtinputs auf 61.500 t/a und die Erweiterung des Inputstoffkataloges durch Hühnertrockenkot (15.000 t/a) und Reststoffen aus der Zuckerproduktion
- Umnutzung einer vorhandenen Lagerhalle zur Hühnertrockenkot- und Festgärrestlagerung
- Errichtung eines Biofilters zur Abluftreinigung der Lagerhalle für Hühnertrockenkot und festen Gärresten
- Verkleinerung der Zwischenlagerfläche für feste Gärreste am Separator
- Änderung der Gasspeichervolumen über den Fermentern, Nachgärern und Gärrestlagern
Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im Jahr 2026 geplant.
Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.
Der Antrag einschließlich der Antragsunterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen werden gem. § 10 Abs. 3 S. 3 BImSchG
im Zeitraum vom 16.03.2026 (erster Tag) bis 15.04.2026 (letzter Tag) auf der Internetseite des StALU MS unter der Adresse
https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-BGA-Torgelow
veröffentlicht.
Zusätzlich besteht gem. § 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG auf Verlangen eines Beteiligten die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Weitere Informationen können beim
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Neustrelitzer Straße 120 (Block D, 4. OG),
17033 Neubrandenburg
sowie telefonisch unter 0385 588 69 520 eingeholt werden.
Die ausgelegten Unterlagen umfassen im Wesentlichen: Antrag, Unterlagenverzeichnis, Kurzbeschreibung, zeichnerische Unterlagen mit kartographischen Darstellung des Standorts und der räumlichen Rahmenbedingungen, Anlagenbeschreibung, gutachterliche Prognosen zu möglichen Einwirkungen durch Ammoniak und Stickstoffdeposition, Bauvorlagen, Unterlagen und Angaben zu den Themen Bodenschutz, Raumordnung, Arbeitsschutz, Brandschutz, Anlagentechnik und -sicherheit, Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen, Artenschutz, Landschaft und Umweltverträglichkeit.
Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 10 Abs. 3 S. 8 BImSchG i. V. m. § 12 der 9. BImSchV beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 16.03.2026 bis einschließlich 15.05.2026 schriftlich beim StALU MS erhoben werden. Einwendungen per E-Mail sind an stalums-einwendungen-a5@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung BGA Torgelow“ zu richten.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 S. 9 BImSchG alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.
Name und Anschrift der Einwanderinnen und Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwanderinnen und Einwender können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, werden diese im Ermessen der Genehmigungsbehörde voraussichtlich am 11.06.2026 ab 10:00 Uhr in Form einer Video- oder Telefonkonferenz erörtert. Die Erörterung findet gem. § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG auch bei Ausbleiben des Antragsstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, statt. Der Erörterungstermin ist gem. § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich. Der Zugang zu der Videokonferenz wird, sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, spätestens eine Woche vor dem anberaumten Termin der Videokonferenz auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde unter der Adresse
https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/
bekanntgegeben.
Die Entscheidung über die Einwendungen wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gem. § 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.



