Antrag auf Genehmigung einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyse der rostock energyPort cooperation GmbH in der Gemarkung Petersdorf

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.AA-Nr.: 07/2026  | 23.02.2026  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Die rostock energyPort cooperation GmbH (Am Kühlturm 1, 18147 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyse am Standort Rostock (Gemarkung Petersdorf, Flur 1, Flurstücke 118, 119 und 77/164) und hat hierzu eine Neugenehmigung beantragt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 571-10.26.2V-01 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (zuständige Genehmigungsbehörde) geführt. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für das Jahr 2028 geplant.

Für das Vorhaben ist eine Genehmigung nach dem BImSchG in Verbindung mit Nr. 10.26.2 des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG erforderlich und ein Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung richtet sich nach § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Der Antrag und die Antragsunterlagen (einschließlich des UVP-Berichts) sowie die bereits vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen zum Vorhaben (u.a. Stellungnahme der Bundeswehr und des Umweltamtes der Hansestadt Rostock) können in der Zeit vom 02.03.2026 bis einschließlich 01.04.2026 unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt: 0385-58867515).

Darüber hinaus können die vorbezeichneten Unterlagen wie folgt eingesehen werden:

Im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Zimmer 5.06

Landesbehördenzentrum Rostock, Haus 1, Blücherstr. 1

18055 Rostock

Mo:      8:00 – 16:00 Uhr

Di:       8:00 – 16:00 Uhr

Mi:       8:00 – 16:00 Uhr

Do:      8:00 – 17:00 Uhr

Fr:       8:00 – 13:00 Uhr

 

Die vorbezeichneten Unterlagen werden zudem ab dem 02.03.2026 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.

Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem ersten Tag der Auslegung bis einschließlich 04.05.2026 schriftlich oder per E-Mail (StALUMM-Einwendungen-A5@stalumm.mv-regierung.de) beim StALU MM erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gegeben.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.