Errichtung und Betrieb von 5 Windenergieanlagen in der Gemeinde Loitz OT Düvier

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) Errichtung und Betrieb von 5 Windenergieanlagen in der Gemeinde Loitz OT Düvier

Nr.AB 10/26  | 02.03.2026  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Mit Bescheid G 008/25 vom 01.10.2025, Az StALU MS 51-571/1727-1/2022, wurde der wpd Windpark Düvier GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. Ziffer 1.6.2 „V“ des Anhang 1 der 4. BImSchV erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

1                 Entscheidungsumfang

a) Der wpd Windpark Düvier GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 5 WEA, davon 4 WEA des Typs Vestas V162-6.0 MW, im Windeignungsgebiet WEG 12/2015 Düvier in der Gemeinde Loitz, OT Düvier, Gemarkung Gülzowshof, Flur 1, Flurstücke 48, 49/1, 58/1 und 9, sowie einer WEA des Typs Vestas V150-6.0 MW im Windeignungsgebiet WEG 12/2015 Düvier in der Gemeinde Loitz, OT Düvier, Gemarkung Gülzowshof, Flur 1, Flurstück  25/3 erteilt.

b) Die Genehmigung wird unter Bedingungen erteilt und ist mit Auflagen verbunden.

c) Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den eingereichten Antragsunterlagen vom 23.06.2022 und zuletzt mit PE 01.07.2022 ergänzt, i.d.F. vom 29.09.2025 (Posteingang der letzten Nachlieferung) soweit in diesem Bescheid nichts abweichend geregelt ist. Dieser Antrag ist Bestandteil der Genehmigung (Anlage 1).

d) Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft wird im beantragten Umfang genehmigt. Der Eingriff ist kompensationspflichtig.

e) Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Vorpommern-Greifswald (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 2.366.000,00 Euro (hier je Anlage 473.200,00 Euro) festgesetzt.

f) Die sofortige Vollziehung der Punkte 2.3.1 (Schallimmissionen), 2.3.2 (Schattenwurf) und 2.6 (Naturschutz) wird angeordnet.

g) Das gemeindliche Einvernehmen wird hiermit ersetzt.

h) Die luftfahrtrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 4 LuftVG wird für die nachstehende Anlage hiermit erteilt.i) Die Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) wird hiermit erteilt.

i) Die Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) wird hiermit erteilt.

1.1              Entscheidungsinhalt

Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:

WEA-Nr.

WEA-Typ
Nennleistung

Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6(Grad), Zone 33

Nabenhöhe
Rotorradius
Gesamthöhe

Gemarkung

Flur

Flurstück des WEA-Fundamentes

WEA 01

Vestas V162-6.0

6.000 KW

E:376421 N:5987929

169,00 m
  81,00 m
250,00 m

Gülzowshof
1
48

WEA 02

Vestas V162-6.0

6.000 KW

E:376853 N:5987953

169,00 m
  81,00 m
250,00 m

Gülzowshof
1
49/1

WEA 03

Vestas V162-6.0

6.000 KW

E:377414 N:5987809

169,00 m
  81,00 m
250,00 m

Gülzowshof
1
58/1

WEA 04

Vestas V150-6.0

6.000 KW

E:377035 N:5987472

169,00 m
  75,00 m
244,00 m

Gülzowshof
1
25/3

WEA 05

Vestas V162-6.0

6.000 KW

E:377143 N:5987082

169,00 m
  81,00 m
250,00 m

Gülzowshof
1
9

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlage und Betriebsweise aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

1.2              Eingeschlossene Entscheidungen

In dieser Genehmigung sind insbesondere folgende Entscheidungen eingeschlossen (§ 13 BImSchG):

  • Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
  • Naturschutzgenehmigung gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 40 NatSchAG M-V
  • Genehmigung nach § 7 Abs. 6 Denkmalschutzgesetz M-V
  • luftfahrtrechtliche Zustimmung der Luftfahrtbehörde – hier – des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
  • Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB

    1.3              Entscheidungsunterlagen

    Antragsunterlagen

    Der Genehmigungsinhalt wird durch folgende Antragsunterlagen näher bestimmt, die als Anlagen Bestandteil des Bescheides sind, soweit der Tenor des Bescheides bzw. die zugehörigen Nebenbestimmungen nichts Abweichendes regeln.

    Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 4e, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:

     

    Ordner 1

     

    Inhaltsverzeichnis

    Blatt    001 – 020

    Antrag

    Blatt    021 – 028

    Sonstiges

    Blatt    029 – 038

    Kurzbeschreibung

    Blatt    039 – 054

    Lagepläne

    Blatt    055 – 065

    Anlage + Betrieb

    Blatt    066 – 105

    Emissionen Schall

    Blatt    106 – 198

    Emissionen Schatten

    Blatt    199 – 291

    Anlagensicherheit

    Blatt    292 – 328

    Arbeitsschutz

    Blatt    329 – 341

    Betriebseinstellung

    Blatt    342 – 347

     

    Ordner 2

     

    Inhaltsverzeichnis

    Blatt    348 – 351

    Abfälle, Abwasser, wassergefährdende Stoffe

    Blatt    352 – 376

    Bauvorlagen,

    Blatt    377 – 499

    Ordner 3

     

    Inhaltsverzeichnis

    Blatt    500 – 502

    Natur-, Landschaft-, u. Bodenschutz, UVP

    Blatt    503 – 826

    Anlagenspezifische Unterlagen

    Blatt    827 – 891

    Nachgereichte Unterlagen NatSch

    Blatt    892 – 922

    Nachgereichte Unterlagen Schall/Schatten

    Blatt    923 – 975

     

     

    Ordner 4

     

    Nachgereichte Unterlagen Schall/Schatten

    Blatt    976 – 1210

    2                 Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.

    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

    Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

    3                 Auslegung des Bescheids

    Der Genehmigungsbescheid nebst Anlagen ist in der Zeit vom 03.03.2026 (erster Tag) bis einschließlich 16.03.2026 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter dieser Bekanntmachung einsehbar.

    https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-Loitz-Duevier-5-WEA

    Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Dafür liegt eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides nebst Anlagen in der Zeit vom 03.03.2026 (erster Tag) bis einschließlich 16.03.2026 (letzter Tag) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block E, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von

         07:00 –15:30 Uhr    (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)

    nach Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail zur Einsichtnahme aus.

    In diesem Fall können Sie telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 0385 588 69 540 aufnehmen. Alternativ schicken Sie bitte eine E-Mail an

    poststelle@stalums.mv-regierung.de

    Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.