Errichtung und Betrieb von 5 Windenergieanlagen in der Gemeinde Loitz OT Düvier
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) Errichtung und Betrieb von 5 Windenergieanlagen in der Gemeinde Loitz OT Düvier
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:
Mit Bescheid G 008/25 vom 01.10.2025, Az StALU MS 51-571/1727-1/2022, wurde der wpd Windpark Düvier GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. Ziffer 1.6.2 „V“ des Anhang 1 der 4. BImSchV erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
1 Entscheidungsumfang
a) Der wpd Windpark Düvier GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 5 WEA, davon 4 WEA des Typs Vestas V162-6.0 MW, im Windeignungsgebiet WEG 12/2015 Düvier in der Gemeinde Loitz, OT Düvier, Gemarkung Gülzowshof, Flur 1, Flurstücke 48, 49/1, 58/1 und 9, sowie einer WEA des Typs Vestas V150-6.0 MW im Windeignungsgebiet WEG 12/2015 Düvier in der Gemeinde Loitz, OT Düvier, Gemarkung Gülzowshof, Flur 1, Flurstück 25/3 erteilt.
b) Die Genehmigung wird unter Bedingungen erteilt und ist mit Auflagen verbunden.
c) Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den eingereichten Antragsunterlagen vom 23.06.2022 und zuletzt mit PE 01.07.2022 ergänzt, i.d.F. vom 29.09.2025 (Posteingang der letzten Nachlieferung) soweit in diesem Bescheid nichts abweichend geregelt ist. Dieser Antrag ist Bestandteil der Genehmigung (Anlage 1).
d) Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft wird im beantragten Umfang genehmigt. Der Eingriff ist kompensationspflichtig.
e) Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Vorpommern-Greifswald (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 2.366.000,00 Euro (hier je Anlage 473.200,00 Euro) festgesetzt.
f) Die sofortige Vollziehung der Punkte 2.3.1 (Schallimmissionen), 2.3.2 (Schattenwurf) und 2.6 (Naturschutz) wird angeordnet.
g) Das gemeindliche Einvernehmen wird hiermit ersetzt.
h) Die luftfahrtrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 4 LuftVG wird für die nachstehende Anlage hiermit erteilt.i) Die Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) wird hiermit erteilt.
i) Die Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) wird hiermit erteilt.
1.1 Entscheidungsinhalt
Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:
|
WEA-Nr. |
WEA-Typ |
Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6(Grad), Zone 33 |
Nabenhöhe |
Gemarkung Flur Flurstück des WEA-Fundamentes |
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WEA 01 |
Vestas V162-6.0 6.000 KW |
E:376421 N:5987929 |
169,00 m |
Gülzowshof |
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WEA 02 |
Vestas V162-6.0 6.000 KW |
E:376853 N:5987953 |
169,00 m |
Gülzowshof |
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WEA 03 |
Vestas V162-6.0 6.000 KW |
E:377414 N:5987809 |
169,00 m |
Gülzowshof |
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WEA 04 |
Vestas V150-6.0 6.000 KW |
E:377035 N:5987472 |
169,00 m |
Gülzowshof |
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WEA 05 |
Vestas V162-6.0 6.000 KW |
E:377143 N:5987082 |
169,00 m |
Gülzowshof |
Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlage und Betriebsweise aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.
1.2 Eingeschlossene Entscheidungen
In dieser Genehmigung sind insbesondere folgende Entscheidungen eingeschlossen (§ 13 BImSchG):
- Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Naturschutzgenehmigung gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 40 NatSchAG M-V
- Genehmigung nach § 7 Abs. 6 Denkmalschutzgesetz M-V
- luftfahrtrechtliche Zustimmung der Luftfahrtbehörde – hier – des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
- Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB
1.3 Entscheidungsunterlagen
Antragsunterlagen
Der Genehmigungsinhalt wird durch folgende Antragsunterlagen näher bestimmt, die als Anlagen Bestandteil des Bescheides sind, soweit der Tenor des Bescheides bzw. die zugehörigen Nebenbestimmungen nichts Abweichendes regeln.
Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 4e, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:
Ordner 1
Inhaltsverzeichnis
Blatt 001 – 020
Antrag
Blatt 021 – 028
Sonstiges
Blatt 029 – 038
Kurzbeschreibung
Blatt 039 – 054
Lagepläne
Blatt 055 – 065
Anlage + Betrieb
Blatt 066 – 105
Emissionen Schall
Blatt 106 – 198
Emissionen Schatten
Blatt 199 – 291
Anlagensicherheit
Blatt 292 – 328
Arbeitsschutz
Blatt 329 – 341
Betriebseinstellung
Blatt 342 – 347
Ordner 2
Inhaltsverzeichnis
Blatt 348 – 351
Abfälle, Abwasser, wassergefährdende Stoffe
Blatt 352 – 376
Bauvorlagen,
Blatt 377 – 499
Ordner 3
Inhaltsverzeichnis
Blatt 500 – 502
Natur-, Landschaft-, u. Bodenschutz, UVP
Blatt 503 – 826
Anlagenspezifische Unterlagen
Blatt 827 – 891
Nachgereichte Unterlagen NatSch
Blatt 892 – 922
Nachgereichte Unterlagen Schall/Schatten
Blatt 923 – 975
Ordner 4
Nachgereichte Unterlagen Schall/Schatten
Blatt 976 – 1210
2 Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.
Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.
3 Auslegung des Bescheids
Der Genehmigungsbescheid nebst Anlagen ist in der Zeit vom 03.03.2026 (erster Tag) bis einschließlich 16.03.2026 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter dieser Bekanntmachung einsehbar.
https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-Loitz-Duevier-5-WEA
Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Dafür liegt eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides nebst Anlagen in der Zeit vom 03.03.2026 (erster Tag) bis einschließlich 16.03.2026 (letzter Tag) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block E, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von
07:00 –15:30 Uhr (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)
nach Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail zur Einsichtnahme aus.
In diesem Fall können Sie telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 0385 588 69 540 aufnehmen. Alternativ schicken Sie bitte eine E-Mail an
poststelle@stalums.mv-regierung.de
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.



