Bodenordnungsverfahren „Liepen“ - Ladung zur Teilnehmerversammlung und zur Nachwahl von Vorstandsmitgliedern

Bekanntmachung nach § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Nr.B 634  | 16.02.2026  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Az: 33213 / 5433.31/59-051

Bodenordnungsverfahren Liepen
Gemeinden: Neetzow-Liepen, Stolpe an der Peene
Landkreis: Vorpommern-Greifswald


Ladung zur Teilnehmerversammlung und zur Nachwahl von
Vorstandsmitgliedern


Im Auftrag des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft „Liepen“ werden die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die sonstigen Beteiligten am Bodenordnungsverfahren (gem. § 10 Nr. 2 FlurbG) oder ihre gesetzli-chen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einer Teilnehmerversammlung eingeladen.

Versammlungstermin:     Freitag, den 27.03.2026 um 16:00 Uhr

Versammlungsort:           Gemeindehaus Liepen
                                           Dorfstraße 33, 34,
                                           17391 Neetzow-Liepen OT Liepen

Tagesordnung:

  1. Information über Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpas-sungsgesetz (LwAnpG)
  2. Stand des Bodenordnungsverfahrens „Liepen“
  3. Nachwahl von voraussichtlich 2 Mitgliedern des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
  4. Sonstiges


Hinweise zur Nachwahl von Vorstandsmitgliedern:

Mit dem Beschluss über die Anordnung des Verfahrens ist die Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens „Liepen“ als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die Teilnehmergemeinschaft ist Trägerin des Verfahrens und besteht aus der Gesamtheit der Eigentümer und Erbbauberechtigten. Für sie handelt als ausführendes Gremium und Interessenvertretung ein aus 5 Mitgliedern und 5 Stellvertretern bestehender Vorstand.

Durch das Ausscheiden von Mitgliedern und Stellvertretern ist die Nachwahl von Mitgliedern des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft notwendig. Die Mitglieder und Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Teilnehmer, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke können bei der Flurneuordnungsbehörde angefordert werden.


Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte oder deren Bevollmächtigte. Jeder Teilnehmer oder Bevollmäch-tigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Eigentümers auszuweisen.

Wählbar sind die Verfahrensbeteiligten aber auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Ge-wählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).

Hinweis:
Die Bekanntmachung dieser Ladung erfolgt ebenfalls auf der Webseite des StALU Vorpommern (https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen).

Ueckermünde, den 16.02.2026

Im Auftrag

 

gez. Beierle
Dezernent
Integrierte ländliche Entwicklung