Errichtung und Betrieb von acht WKA (WKA Rohlstorf XI), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid zum Vorbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 16.02.2026

Nr.B09/26  | 12.02.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Rohlstorf Repowering GmbH & Co. KG (Sitz: Kalsow 13 23970 Benz) erhielt mit Datum vom 07.08.2025 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 37/25).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Es wird gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG festgestellt, dass die Errichtung und der Betrieb von acht WKA des Typs Nordex N149/5.X mit einer Leistung von 5,7 MW, einer Nabenhöhe von 125 ,4m, einem Rotordurchmesser von 149,1m, einer Gesamthöhe von 199,95 m,

23974 Hornstorf

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Gemarkung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

 

WKA 1

Hornstorf

1

30/2

 

273.903

5.981.122

 

WKA 2

Hornstorf

1

31/2

 

273.567

5.981.040

 

WKA 3

Hornstorf

1

35

 

273.632

5.980.699

 

WKA 4

WKA 5

WKA 6

WKA 7

WKA 8

Hornstorf

Hornstorf

Hornstorf

Hornstorf

Hornstorf

1

1

1

1

1

36 & 37

41

38

41

39

 

237.640

237.347

237.694

237.427

273.843

5.980.356

5.980.040

5.980.014

5.979.650

5.979.700

 

                   

 

hinsichtlich

- ihrer raumordnungsrechtlichen Zulässigkeit

genehmigungsfähig sind.

 

  1. Es ist davon auszugehen, dass die Gesamtanlage unter raumordnungsrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist.
  2. In dem sich anschließenden Genehmigungsverfahren werden die für die Errichtung und den Betrieb der Anlage erforderlichen Nebenbestimmungen festgelegt. Hiervon ausgenommen sind die Belange raumordnungsrechtliche Zulässigkeit, da dieser Vorbescheid hierzu eine abschließende Regelung trifft.
  3. Dieser Vorbescheid ergeht vorbehaltlich der noch ausstehenden abschließenden Prüfungen der übrigen öffentlichen Belange im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung sowie der zugehörigen Antragsunterlagen wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 17.02.2026 bis einschließlich 03.03.2026 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Homepage des StALU WM unter dem Suchbegriff „WKA Rohlstorf XI“

 

                http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.

Der Widerspruch ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

 

[1] Koordinaten im Koordinatensystem ETRS 89 UTM Zone 33.