Bodenordnungsverfahren „Preetz“ - Ladung zur Teilnehmerversammlung und zur Nachwahl von Vorstandsmitgliedern

Bekanntmachung nach § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Nr.B 633  | 11.02.2026  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Az: 31/33258/5433.31-0

Bodenordnungsverfahren: Preetz
Gemeinden: Preetz, Prohn, Altenpleen, Niepars
Landkreis: Vorpommern-Rügen

 

Ladung zur Teilnehmerversammlung und zur Nachwahl von
Vorstandsmitgliedern


Im Auftrag des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft „Preetz“ werden die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die sonstigen Beteiligten am Bodenordnungsverfahren (gem. § 10 Nr. 2 FlurbG) oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einer Teilnehmerversammlung sowie zur Nachwahl von Vorstandsmitgliedern eingeladen.

Versammlungstermin: Donnerstag, den 23.04.2026 um 18:00 Uhr

Versammlungsort:       Gemeindehaus Schmedshagen (hinter der
                                       Feuerwehr)

                                       Stralsunder Straße 28
                                      18445 Preetz (OT Schmedshagen)

Tagesordnung:

  1. Information über Bodenordnungsverfahren nach dem  Landwirtschaftsanpas-sungsgesetz (LwAnpG)
  2. Stand des Bodenordnungsverfahrens „Preetz“
  3. Nachwahl von voraussichtlich 3 ordentlichen und 5 stellvertretenden Mitgliedern des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
  4. Sonstiges


Hinweise zur Nachwahl von Vorstandsmitgliedern:

Mit dem Beschluss über die Anordnung des Verfahrens ist die Teilnehmergemein-schaft des Bodenordnungsverfahrens „Preetz“ als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die Teilnehmergemeinschaft ist Trägerin des Verfahrens und besteht aus der Gesamtheit der Eigentümer und Erbbauberechtigten. Für sie handelt als ausführendes Gremium und Interessenvertretung ein aus ehemals 5 Mitgliedern und 5 Stellvertretern bestehender Vorstand.

Durch das Ausscheiden von Mitgliedern und Stellvertretern ist die Nachwahl von Mitgliedern des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft notwendig. Die Mitglieder und Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Teilnehmer, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Vollmachtsvordrucke können bei der Flurneuordnungsbehörde angefordert werden.

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte oder deren Bevollmächtigte. Jeder Teilnehmer oder Bevollmäch-tigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Be-vollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht des zu ver-tretenden Eigentümers auszuweisen.

Wählbar sind die Verfahrensbeteiligten aber auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Ge-wählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).

Hinweis:
Die Bekanntmachung dieser Ladung erfolgt ebenfalls auf der Webseite des StALU Vorpommern (https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen).


Stralsund, den 10.02.2026

Im Auftrag

 

gez. Garbers
Abteilungsleiter
Integrierte ländliche Entwicklung