Wesentliche Änderung der Biogasanlage Woldegk/ Carolinenhof

Bekanntmachung gemäß § 19 Abs. 4 i. V. m § 10 Absatz 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. §§ 8, 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) Auslegung der Antragsunterlagen für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren

Nr.AB 05/26  | 02.02.2026  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Die Bioenergy GmbH Gesellschaft für regenerative Energien, Carolinenhof 1, 17348 Woldegk hat mit Datum vom 09.09.2025 (PE 11.09.2025) einen Antrag gemäß § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der genehmigten Biogasanlage beim StALU MS gestellt. Der Standort der Biogasanlage befindet sich in 17348 Woldegk, Carolinenhof 1, Gemarkung Woldegk, Flur 5, Flurstück 15/4 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Wesentliche Vorhabenmerkmale sind:

- die Errichtung und der Betrieb eines Gärrestlagers mit Nachgärfunktion (der Behälter ist
  beheizt, Nettofüllvolumen: 5.913 m³, Freibord 0,5 m, Biogasspeicher: 2.472 m³)

- der Austausch des Feststoffdosierers (in Bergehalle am Aufstellort Schubboden)

- die Erhöhung der Inputmenge (~67 t/d auf 73,7 t/d)

- die Änderung der Inputstoffe (statt Rindergülle nun Rindermist, statt Getreide nun Grassilage)

- die Änderung der Betriebsweise der Biogasanlage, da ausschließlich der Einsatz fester
  Inputstoffe erfolgt

- die Änderung/Anpassung der Substratlieferanten und Gärrestabnehmer

- die Erhöhung der Biogasproduktion von 3,8 Mio. Nm³ auf 4,8 Mio. Nm³

- die Anpassung der Umwallung

Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine störfallrelevante Änderung auf Grund der Erhöhung der Biogaslagerkapazität auf maximal 19.778 kg i. S. d. 12. BImSchV.

Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BIm-SchG in Verbindung mit § 19 Absatz 4 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.

Der Antrag einschließlich der Antragsunterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen werden gem. § 10 Abs. 3 S. 3 BImSchG im Zeitraum

vom 09.02.2026 (erster Tag) bis 09.03.2026 (letzter Tag)

auf der Internetseite des StALU MS unter der Adresse

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-BGA-Woldegk

veröffentlicht.

Zusätzlich besteht gem. § 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG auf Verlangen eines Beteiligten die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Weitere Informationen können beim

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt

Mecklenburgische Seenplatte

Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Neustrelitzer Straße 120 (Block D, 4. OG),

17033 Neubrandenburg

sowie telefonisch unter 0385 588 69 520 eingeholt werden.

Die ausgelegten Unterlagen umfassen im Wesentlichen: Antrag, Unterlagenverzeichnis, Kurzbeschreibung, zeichnerische Unterlagen mit kartographischer Darstellung des Standorts und der räumlichen Rahmenbedingungen, Anlagenbeschreibung, Aussagen zu möglichen Einwirkungen durch Geruch, Ammoniak und Stickstoffdeposition sowie Schall, Bauvorlagen, Unterlagen und Angaben zu den Themen Bodenschutz, Raumordnung, Arbeitsschutz, Brandschutz, Anlagentechnik und -sicherheit, Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen, Artenschutz, Landschaft und Umweltverträglichkeit.

Einwendungen gegen das Vorhaben können von Personen, deren Belange berührt sind oder von Vereinigungen, welche die Anforderungen des § 3 Abs. 1 oder des § 2 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erfüllen, gem. § 10 Abs. 3 S. 8 BImSchG i. V. m. § 12 der 9. BImSchV beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 09.02.2026 bis einschließlich 23.03.2026 schriftlich beim StALU MS erhoben werden. Einwendungen per E-Mail sind an StALUMS-Einwendungen-A5@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung BGA Woldegk“ zu richten.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 S. 9 BImSchG alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.

Name und Anschrift der Einwenderinnen und Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwenderinnen und Einwender können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Ein Erörterungstermin findet gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BImSchG nicht statt.

Die Entscheidung über die Einwendungen wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gem. § 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Die Entscheidung über die Einwendungen sowie den Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gem. § 10 Abs. 4 Nr. 4 und Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.