Antrag auf Genehmigung einer Biogasanlage der Agrarenergie Prangendorf GmbH & Co. KG am Standort 18198 Cammin OT Prangendorf

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm-SchG)

Nr.AA-Nr.: 04/2026  | 02.02.2026  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Die Agrarenergie Prangendorf GmbH & Co. KG (Mengersreuther Straße 27 in 95704 Pullenreuth) plant die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage am Standort 18198 Cammin OT Prangendorf, Gemarkung Prangendorf, Flur 1, Flurstücke 130 und hat hierzu eine Neugenehmigung beantragt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen StALUMM – 571-8.6.3.1EG-010 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (zuständige Genehmigungsbehörde) geführt. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für das Jahr 2026 geplant.

Für das Vorhaben ist eine Genehmigung nach dem BImSchG in Verbindung mit den Nr. 8.6.3.1 (Verfahrensart EG), 1.2.2.2, 9.1.1.2, 9.36 sowie 1.16 (Verfahrensart V) des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG erforderlich und ein Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung richtet sich nach § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Antrag und Antragsunterlagen sowie die bereits vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen zum Vorhaben (Stellungnahmen des Amts für Kreisentwicklung LK Rostock,  der Unteren Bodenschutzbehörde LK Rostock, der Unteren Bauaufsichtsbehörde LK Rostock, der Unteren Naturschutzbehörde LK Rostock, der Brandschutzdienststelle LK Rostock, des Straßenbauamts Stralsund, des StALU- MM Abt. 3, des Bundesamts f. Infrastruktur, Umweltschutz, Dienstleistungen der Bundeswehr, der HanseGas GmbH, der Gemeinde Tessin, des LAGuS M-V, des Landesamts für Kultur und Denkmalpflege M-V, des Landesamts für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V und des Wasser- und Bodenverbands “Recknitz-Boddenkette”) können in der Zeit vom 10.02.2026 bis einschließlich 09.03.2026  unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt per E-Mail an jan.stenzel@stalumm.mv-regierung.de oder per Telefon 0385-58867523).

Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem ersten Tag der Auslegung bis einschließlich 09.04.2026 schriftlich oder per E-Mail (StALUMM-Einwendungen-A5@stalumm.mv-regierung.de)  beim StALU MM erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gegeben.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.