Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Tarnow - Veröffentlichung Genehmigungsbescheid Tarnow V
Amtliche Bekanntmachung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der enercity Erneuerbare Projekte GmbH & Co KG (Nessestraße 24, 26789 Leer) mit Bescheid vom 10.12.2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Tarnow, Flur 2, Flurstücke 74/31 und 80/4 erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:
- Auf Antrag vom 21.11.2023 (PE 01.12.2023) wird der enercity Erneuerbare Projekte GmbH & Co. KG die Genehmigung erteilt, wie folgt zwei Windenergieanlagen (WEA) zu errichten und zu betreiben.
Die Anlagen weisen folgende Merkmale auf:
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ID |
Typ |
max. elektr. Leistung [MW] |
Naben-höhe [m] |
Rotor-durch-messer [m] |
Gesamt-höhe über Grund [m] |
max. Gesamt-höhe über NN [m] |
Schallleistungs-pegel Le, max * [dB(A)] |
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1241-01 |
Nordex N 149 |
tags: 5,700 nachts: 5,180 |
104,7 |
149,1 |
179,25
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206,25
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tags: 107,3 nachts: 105,2 |
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1241-02 |
Nordex N 149 |
tags: 5,700 nachts: 5,600 |
104,7 |
149,1 |
179,25 |
212,25 |
tags: 107,3 nachts: 106,9 |
* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise
Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA
Zu den genehmigten Anlagen gehören als Nebeneinrichtungen der Kranstellplatz sowie die neu herzustellende Zuwegung von der WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).
Die in Anlage 1 aufgeführten Antragsunterlagen (AU) sind Bestandteil der Genehmigung.
Die WEA ist mit allen Nebeneinrichtungen entsprechend den unter Anlage 1 genannten Unterlagen zu errichten und zu betreiben, soweit sich aus den nachstehenden Auflagen nichts Abweichendes ergibt.
- Der Betrieb der WEA wird insoweit eingeschränkt, als dass die von den WEA verursachten Geräuschimmissionen im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer unzulässigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 der TA Lärm beitragen dürfen. Für die maßgeblichen Immissionsorte gelten insbesondere folgende Teil-Immissionswerte für den Beurteilungszeitraum „nachts“:
IO Tarnow, Hauptstraße 27a 43 dB(A)
IO Tarnow, Gartenstraße 11 43 dB(A)
IO Tarnow, Ausbau Süd 1 36 dB(A)
IO Prüzen, Neuhofer Weg 15 37 dB(A)
- Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen 7.1 und 7.2, 7.3, 7.4 bis 7.8, 7.10 bis 7.17, 7.18, 7.19 bis 7.31, 7.32 bis 7.47, 7.48 bis 7.65, 7.66 bis 7.67, 7.69 und 7.70 wird angeordnet.
- Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 10.01.2029 mit dem Bau der jeweiligen Anlage begonnen wurde und spätestens bis zum 10.01.2031 der bestimmungsgemäße Betrieb der jeweiligen WEA aufgenommen worden ist.
- Die enercity Erneuerbare Projekte GmbH & Co. KG hat vor Baubeginn, also vor Beginn der Baufeldfreimachung, eine Ersatzgeldzahlung in Höhe von 64.583,70 EUR zu leisten. Die Bankverbindung und das Kassenzeichen werden der Vorhabenträgerin nach angezeigtem Baubeginn durch das StALU MM mitgeteilt.
- Für die Kosten des Verfahrens ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 03.02.2026 bis einschließlich 16.02.2026 unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ in Bekanntmachungen zu Anlagen der Verfahrensarten V nach Anhang 1 der 4. BImSchV eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt: 0385-58867543).
Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Landesbehördenzentrum Rostock, Haus 1, Blücherstraße 1, 18055 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist gemäß § 63 Abs. 1 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Durch den Adressaten dieses Bescheides kann stattdessen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann gemäß § 63 Abs. 2 BImSchG nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt werden und begründet werden. Zuständig ist das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald.



