Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides G 013/25

Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 01/26  | 12.01.2026  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Mit Bescheid Nr. G 013/25 vom 02.10.2025, AZ StALU MS 54-571/1791-1/2024, wurde der Sarowwind GmbH & Co. KG, Dorfstraße 75, 17111 Sarow eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. Ziffer 1.6.2 „V“ des Anhang 1 der 4. BImSchV erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

1. Entscheidungsumfang

  1. Der Sarowwind GmbH & Co. KG, Dorfstraße 75, 17111 Sarow wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen - WEA – vom Typ V172-7,2 mit einer Nabenhöhe von 175 m, einem Rotordurchmesser von 172 m und einer Leistung von 7,2 MW innerhalb der Potenzialfläche für Windenergieanlagen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in der Gemeinde Sarow, Gemarkung Sarow, Flur 1, Flurstücke 453, 442 sowie Gemarkung Sarow, Flur 5, Flurstücke 6, 9, 10 erteilt. Die Genehmigung ist mit Auflagen verbunden.
  2. Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den eingereichten Antragsunterlagen vom 06.10.2024 mit PE 07.10.2024 i. d. F. vom 30.07.2025 (Posteingang der letzten Nachlieferung „Realkompensation des Landschaftsbilds“) soweit in diesem Bescheid nichts abweichend geregelt ist. Dieser Antrag ist Bestandteil der Genehmigung (Anlage 1).
  3. Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft wird im beantragten Umfang genehmigt. Der Eingriff ist kompensationspflichtig. Der erforderliche Kompensationsumfang wird auf 418.737,2 Kompensationsflächenäquivalente (KFÄ) festgesetzt.
  4. Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 488.992,00 Euro je WEA (Gesamtsumme: 2.444.960 €) festgesetzt.
  5. Die sofortige Vollziehung der Punkte 2.3. (Immissionsschutz) und 2.6 (Naturschutz) wird angeordnet.
  6. Die luftfahrtrechtliche Genehmigung gem. § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 LuftVG wird für die nachstehende Anlage hiermit erteilt.
  7. Die Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) wird hiermit erteilt.
  8. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird hiermit ersetzt.
  9. Die Ausnahme von der Einhaltung des Waldabstandes gem. § 2 Nr. 6 WAbstVO M-V wird zugelassen.

2. Entscheidungsinhalt

Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:

WEA-Nr. / Bez. der Anlage

WEA-Typ

Nennleistung,

 Hersteller

Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33

(Koordinaten WGS 84)

Nabenhöhe

Rotordurchmesser

Gesamthöhe

(ü. GOK)

 

Gemarkung

Flur

Flurstück des WEA-Fundamentes

 

WEA 2

V172-7,2

7,2 MW

Vestas

E 374527

N 5960573

(53° 46´ 43,01´´ Nord und 13° 5´ 44,92´´ Ost)

175 m

172 m

261 m

Sarow

1

453

 

WEA 3

V172-7,2

7,2 MW

Vestas

E 374752

N 5960254

(53° 46´ 32,89´´ Nord und 13° 5´ 57,67´´ Ost)

175 m

172 m

261 m

Sarow

1

442

 

WEA 4

V172-7,2

7,2 MW

Vestas

E 374874

N 5960801

(53° 46´ 50,68´´ Nord und 13° 6´ 03,54´´ Ost)

175 m

172 m

261 m

Sarow

5

10

 

WEA 5

V172-7,2

7,2 MW

Vestas

E 375291

N 5960832

(53° 46´ 52,05´´ Nord und 13° 6´ 26,26´´ Ost)

175 m

172 m

261 m

Sarow

5

9

 

WEA 6

V172-7,2

7,2 MW

Vestas

E 375196

N 5960499

(53° 46´ 41,20´´ Nord und 13° 6´ 21,56´´ Ost)

175 m

172 m

261 m

Sarow

5

6

Tabelle 1: Standorte, Leistungs-/Höhenangaben der beantragten Anlagen.

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweise aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

 

2.1   Eingeschlossene Entscheidungen

In dieser Genehmigung sind folgende Entscheidungen eingeschlossen (§ 13 BImSchG):

  • Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
  • Naturschutzgenehmigung gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 40 NatSchAG M-V
  • Genehmigung nach § 7 Abs. 6 Denkmalschutzgesetz M-V
  • luftfahrtrechtliche Zustimmung der Luftfahrtbehörde – hier – des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
  • gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB

 

2.2   Entscheidungsunterlagen

Antragsunterlagen

Der Genehmigungsinhalt wird durch folgende Antragsunterlagen näher bestimmt, die als Anlagen Bestandteil des Bescheides sind, soweit der Tenor des Bescheides bzw. die zugehörigen Nebenbestimmungen nichts Abweichendes regeln. Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 4e, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:

Ordner 1

- Antrag

Blätter 0001 – 0020

- Lagepläne

Blätter 0021 – 0063

- Anlage und Betrieb

Blätter 0064 – 0235

 

Ordner 2

- Emissionen und Immissionen im
Einwirkungsbereich der Anlage

Blätter 0236 – 0338

- Messung von Emissionen und Immissionen
sowie Emissionsminderung

Blätter 0339 – 0352

- Anlagensicherheit

Blätter 0353 – 0353

- Arbeitsschutz

Blätter 0354 – 0567

 

Ordner 3

- Betriebseinstellung

Blätter 0568 – 0576

- Abfälle

Blätter 0577 – 0583

- Abwasser

Blätter 0584 – 0584

- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Blätter 0585 – 0598

- Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz

Blätter 0599 – 0688

- Natur, Landschaft und Bodenschutz

Blätter 0689 – 0839

 

Ordner 4

- Umweltverträglichkeitsprüfung

Blätter 0840 – 0861

- Anlagespezifische Antragsunterlagen

Blätter 0862 – 1069

- Sonstige Unterlagen

Blätter 1070 – 1143

 

Ordner 5

- Nachgereichte Unterlagen

Blätter 1144 – 1288

 

3        Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.

Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs oder einer Anfechtungsklage gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur binnen eines Monats nach Zustellung der Zulassung beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.  

 

4        Auslegung des Bescheids

Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 13.01.2026 (erster Tag) bis einschließlich 26.01.2026 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter dieser Bekanntmachung einsehbar.

Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Dafür liegt eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides nebst Anlagen in der Zeit vom 13.01.2026 (erster Tag) bis einschließlich 26.01.2026 (letzter Tag) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block E, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von

  07:00 –15:30 Uhr       (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)

nach Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail zur Einsichtnahme aus.

In diesem Fall können Sie telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 0385 588 69 542 aufnehmen. Alternativ schicken Sie bitte eine E-Mail an

poststelle@stalums.mv-regierung.de

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber Personen, die Einwendungen erhoben und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.