Änderung der Anlage zum Umschlag und zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen am Standort Lalendorf
Bekanntmachung nach § 23a Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG) des Staat-lichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Die Schenker Deutschland AG, Zu den Wiesen 6, 18279 Lalendorf, beabsichtigt die störfallrelevante Änderung ihrer Anlage zur Lagerung wassergefährdender Stoffe in Lalendorf. Gemäß § 23a BImSchG wurde die geplante Änderung dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angezeigt.
Gegenstand der störfallrelevanten Änderung ist der Umschlag bzw. die Zwischenlagerung von Feuerwerkskörpern der Unterklasse 1.4 gemäß CLP-VO für einen Zeitraum von unter 24 Stunden.
Die nach § 23a BImSchG erfolgte Prüfung durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat ergeben, dass durch die störfallrelevante Änderung der Anlage der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten nicht unterschritten wird und auch keine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.
Eine Verpflichtung zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach § 23b BImSchG besteht somit nicht.



