Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides G 014/25
Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:
Mit Bescheid Nr. G 014/25 vom 02.10.2025, AZ StALU MS 51-571/1755-1/2024, wurde der Komesker Energie Kriesow 1. Betreibergesellschaft mbH Co. KG, Gültzer Weg 2, 17091 Tützpatz eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. Ziffer 1.6.2 „V“ des Anhang 1 der 4. BImSchV erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
1. Entscheidungsumfang
- Die Komesker Energie Kriesow 1. Betreibergesellschaft mbH & Co. KG, Gültzer Weg 2, 17091 Tützpatz wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen - WEA - des Typs Enercon E-175 EP5 (6,0 MW) mit einer Nabenhöhe von 162 m in der Gemeinde Kriesow (Gemarkung Kriesow, Flur 1, Flurstück 123, 133 und in der Gemarkung Fahrenholz, Flur 1, Flurstück 387, 384) erteilt. Die Genehmigung wird unter Bedingungen erteilt und ist mit Auflagen verbunden.
- Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den mit Posteingang vom 28.02.2025 eingereichten Antragsunterlagen in der Form der Antragsänderung, zuletzt ergänzt mit Nachreichung vom 19.09.2025, soweit in diesem Bescheid nichts abweichend geregelt ist.
- Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft wird im beantragten Umfang gestattet. Der Eingriff ist kompensationspflichtig. Es werden 75.759 Kompensationsflächenäquivalente (KFÄ) festgesetzt.
- Der Eingriff in das Landschaftsbild ist kompensationspflichtig. Es wird ein Gesamtkompensationsbedarf für das Landschaftsbild in Höhe von 252.917 KFÄ festgesetzt.
- Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 1.814.400,00 Euro festgesetzt.
- Die sofortige Vollziehung der Punkte 2.3.1 (Schall), 2.3.2 (Schatten) sowie 2.6. (Naturschutz) der Genehmigung wird angeordnet.
- Die luftfahrtrechtliche Genehmigung gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 4 LuftVG wird hiermit erteilt.
- Die Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) wird hiermit erteilt.
- Die straßenbaurechtliche Erlaubnis gemäß § 22 StrWG M-V für die beantragte Sondernutzung der temporären Zufahrt für den Schwerlasttransport sowie einer dauerhaften Zufahrt auf der Kreisstraße MSE 60 wird hiermit unter Auflagen erteilt.
2. Entscheidungsinhalt
Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:
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WEA-Nr. |
WEA-Typ Nennleistung |
Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33 |
Nabenhöhe Rotordurchmesser Gesamthöhe über Grund
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Gemarkung Flur Flurstück des WEA-Fundamentes |
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Koordinaten (WGS84) |
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WEA 01 |
Enercon E-175 EP5 6,0 MW |
E 371132 N 5957030 |
162 m 175 m 249,5 m
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Kriesow 1 123 |
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53° 44´ 45,4512´´ Nord und 13° 2´ 44,8836´´ Ost |
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WEA 02
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Enercon E-175 EP5 6,0 MW |
E 371525 N 5956864 |
162 m 175 m 249,5 m
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Kriesow 1 133 |
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53° 44´ 40,4321´´ Nord und 13° 3´ 06,5729´´ Ost |
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WEA 03 |
Enercon E-175 EP5 6,0 MW |
E 371573 N 5957486 |
162 m 175 m 249,5 m
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Fahrenholz 1 387 |
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53° 45´ 00,5896´´ Nord und 13° 3´ 08,2609´´ Ost |
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WEA 04 |
Enercon E-175 EP5 6,0 MW |
E 371874 N 5957153 |
162 m 175 m 249,5 m
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Fahrenholz 1 384 |
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53° 44´ 50,0873´´ Nord und 13° 3´ 25,1813´´ Ost |
Tabelle 1: Standorte, Leistungs-/Höhenangaben der beantragten Anlagen.
Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweise aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Antragsunterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.
2.1. Eingeschlossene Entscheidungen
In dieser Genehmigung sind folgende Entscheidungen eingeschlossen (§ 13 BImSchG):
- Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Naturschutzgenehmigung gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 40 NatSchAG M-V
- luftfahrtrechtliche Zustimmung des Energieministeriums M-V
- Genehmigung nach § 7 Abs. 6 DSchG M-V
- gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB
- straßenbaurechtliche Erlaubnis gemäß § 22 StrWG M-V für die Sondernutzung der temporären Zufahrt für den Schwerlasttransport sowie einer dauerhaften Zufahrt auf der Kreisstraße MSE 60
2.2. Entscheidungsunterlagen
Antragsunterlagen
Der Genehmigungsinhalt wird durch folgende Antragsunterlagen näher bestimmt, die als Anlagen Bestandteil des Bescheides sind, soweit der Tenor des Bescheides bzw. die zugehörigen Nebenbestimmungen nichts Abweichendes regeln.
Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 4e, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:
Ordner 1
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- Inhaltsverzeichnis |
Blatt 0000 – 0004 |
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- Antrag |
Blatt 0005 – 0024 |
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- Lagepläne |
Blatt 0024 – 0039 |
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- Anlage und Betrieb |
Blatt 0040 – 0071 |
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- Emissionen und Immissionen im Einwirkbereich der Anlage |
Blatt 0072 – 0078 |
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- Messung von Emissionen und Immissionen |
Blatt 0079 - 0119 |
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- Anlagensicherheit |
Blatt 0120 – 0121 |
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- Arbeitsschutz |
Blatt 0122 – 0127 |
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- Betriebseinstellung |
Blatt 0128 – 0131 |
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- Abfälle |
Blatt 0132 – 0134 |
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- Abwasser |
Blatt 0135 – 0135 |
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- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen |
Blatt 0136 - 0146 |
Ordner 2
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- Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz |
Blatt 0147 – 0193 |
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- Natur, Landschaft und Bodenschutz |
Blatt 0194 – 0272 |
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- Umweltverträglichkeitsprüfung |
Blatt 0273 – 0282 |
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- Chemikaliensicherheit |
Blatt 0283 - 0283 |
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- Anlagespezifische Antragsunterlagen |
Blatt 0284 – 0387 |
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- Sonstige Unterlagen |
Blatt 0388 - 0477 |
Ordner 3
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- Nachgereichte Unterlagen |
Blatt 0478 – 0703 |
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.
Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.
Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs oder einer Anfechtungsklage gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur binnen eines Monats nach Zustellung der Zulassung beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.
4. Auslegung des Bescheids
Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 13.01.2026 (erster Tag) bis einschließlich 26.01.2026 (letzter Tag) unter dieser Bekanntmachung einsehbar.
Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Dafür liegt eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides nebst Anlagen in der Zeit vom 13.01.2026 (erster Tag) bis einschließlich 26.01.2026 (letzter Tag) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block E, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von
07:00 –15:30 Uhr (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)
nach Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail zur Einsichtnahme aus.
In diesem Fall können Sie telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 0385 588 69 545 aufnehmen. Alternativ schicken Sie bitte eine E-Mail an
poststelle@stalums.mv-regierung.de
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber Personen, die Einwendungen erhoben und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.



