Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen Typ Nordex N175/6.X im Windpark Postlow-Blesewitz
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189) und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBI. 2024 I Nr. 225), gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:
Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.047/25-54 vom 24.11.2025 wurde der Fa. UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 i. V. m. 16b Abs. 7 S. 3, Abs. 8 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG i.V.m. § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG sowie § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV auf Antrag der Vorhabenträgerin öffentlich bekannt gemacht.
Der verfügende Teil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
I. Entscheidung
Der
UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG
Dr.-Eberle-Platz 1
01662 Meißen
wird auf Antrag vom 25.06.2025, zuletzt geändert am 24.07.2025, unbeschadet der Rechte Dritter, die Änderungsgenehmigung gemäß § 16 i. V. m. § 16b Abs. 7 S. 3 und 8 BImSchG zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Nr. 1.6.2V-60.032/22-51 vom 20.12.2024 für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) erteilt.
I.1 Gegenstand der Änderungsgenehmigung
Die Änderungsgenehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:
- die Standortverschiebung der WEA 2 um 7 m sowie der WEA 3 um 8 m,
- die Änderung des Anlagentyps von Nordex N163-6.8 MW zu Nordex N175/6.X mit STE (Serrated trailing edges),
- die Erhöhung des Rotorradius von 81,5 m auf 87,5 m,
- die Erhöhung der Nabenhöhe von 164 m zzgl. 0,89 m Fundamenterhöhung auf 179 m abzgl. 0,1 m Fundamentabsenkung,
- die Erhöhung der Gesamthöhe von 246,4 m auf 266,4 m sowie
- die Vergrößerung des Fundamentdurchmessers von 25,5 m auf 29,1 m
entsprechend der nachstehenden Daten.
Bauliche Angaben:
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WEA-Bezeichnung: Hersteller: Typ: Nabenhöhe: Rotordurchmesser: Gesamthöhe über Grund: Nennleistung: |
WEA 1 Nordex N175/6.X mit STE (Serrated trailing edges) 179,0 m abzgl. 0,1 m Fundamentabsenkung 175,0 m 266,4 m 6,8 MW |
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WEA-Bezeichnung: Hersteller: Typ: Nabenhöhe: Rotordurchmesser: Gesamthöhe über Grund: Nennleistung: |
WEA 2 Nordex N175/6.X mit STE (Serrated trailing edges) 179,0 m abzgl. 0,1 m Fundamentabsenkung 175,0 m 266,4 m 6,8 MW |
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WEA-Bezeichnung: Hersteller: Typ: Nabenhöhe: Rotordurchmesser: Gesamthöhe über Grund: Nennleistung: |
WEA 3 Nordex N175/6.X mit STE (Serrated trailing edges) 179,0 m abzgl. 0,1 m Fundamentabsenkung 175,0 m 266,4 m 6,8 MW |
Standortdaten der WEA
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WEA |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Rechtswert a) |
Hochwert a) |
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1 |
Görke A |
1 |
2/4 |
33408038 |
5966794 |
|
2 |
Görke A |
1 |
2/6 |
33408443 |
5966593 |
|
3 |
Görke A |
1 |
2/5 |
33408712 |
5966816 |
- Lagebezugssystem ETRS89, UTM, Zone 33
Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein (§ 13 BImSchG):
- die Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen sowie nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald gestellt und begründet werden.
Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (einschließlich der Begründung) kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter der Adresse, https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/, in der Zeit vom 30.12.2025 bis 12.01.2026, wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.



