Wesentliche Änderung von zwei Windkraftanlagen (WKA) am Standort Neustadt-Glewe (WKA Neustadt-Glewe)

Bekanntmachung Änderungsbescheid Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 08.12.2025

Nr.B65/25  | 01.12.2025  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die WIND-projekt GmbH & Co. 39. Betriebs-KG (Sitz: Seestraße 71a, 18211 Börgerende) erhielt mit Datum vom 04.11.2025 den Änderungsbescheid (Gez.57/25) zu dem Genehmigungsbescheid vom 30.09.2024 (Gez.: 36/24, Bekanntmachung vom 28.10.2024) für oben genanntes Vorhaben.

 

Der verfügende Teil des Änderungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der WIND-projekt GmbH & Co. 39. Betriebs-KG die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Betriebsweise von zwei Windkraftanlagen (WKA) des Typs NORDEX N-163/6.X STE einer Leistung von 6800 kW, einer Nabenhöhe von 164 m, einen Rotordurchmesser von 163 m und einer Gesamthöhe von 245,4 m am Standort Neustadt-Glewe

19306 Neustadt-Glewe,

Gemarkung Neustadt-Glewe

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 1

3

3/2

 

33268549

5920639

WKA 2

3

3/2

 

33268513

5920260

 

            erteilt.

 

  1. Die Genehmigung nach Nr. A.1 dieses Bescheides (d. B.) umfasst die wesentliche Änderung der Betriebsweise bezüglich der sektoriellen Betriebseinschränkungen für die WKA 1 vom Betriebsmodus Mode 11 im Windsektor 152-218° zum Betriebsmodus Mode 3 im Windsektor 165-205° sowie die Änderung der Betriebsweise der WKA 2 durch Entfall der sektoriellen Betriebseinschränkungen.
  2. Der Genehmigungsbescheid des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Gez.: 36/24 vom 30. September 2024 wird hiermit in Ziffer C.I.2.2 und C.III.3.12 ersetzt.
  3. Die unter C. d. B aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  4. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter C.III.2 d. B. wird angeordnet.

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

 

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung sowie der zugehörigen Antragsunterlagen wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt.

 

Die Auslegung erfolgt vom 09.12.2025 bis einschließlich 23.12.2025 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

 

Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Homepage des StALU WM unter dem Suchbegriff „WKA Neustadt-Glewe“

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.

Der Widerspruch ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

 

 

[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.