Änderung der Rapsölextraktions- und Raffinationsanlage der Power Oil Rostock GmbH am Standort Rostock
Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der Power Oil Rostock GmbH, Am Düngemittelkai 5, 18147 Rostock mit Bescheid vom 06.10.2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der Anlage am Betriebsstandort Rostock, Gemarkung Petersdorf, Flurstück 77/95 erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Inhalt:
Die wesentliche Änderung der Rapsölextraktions- und Raffinationsanlage umfasst die Optimierung der Anlagen- und Abluftreinigungstechnologie.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 09.12.2025 bis einschließlich 22.12.2025 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Rostock, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer 5.11, LBZ Rostock Haus 1, Blücherstraße 1, 18055 Rostock während folgender Zeiten
montags, mittwochs u. donnerstags 08.00 – 16.00 Uhr
dienstags 08.00 – 17.00 Uhr
und freitags 08.00 – 13.00 Uhr
eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, telefonisch einen gesonderten Termin zu vereinbaren (Kontakt per E-Mail an p.hesse@stalumm.mv-regierung.de oder per Telefon 0385-58867552). Der Vorhabenträger hat der Veröffentlichung im Internet gemäß § 10 Abs. 8 S. 6 BImSchG nicht zugestimmt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, LBZ Rostock Haus 1, Blücherstr. 1, 18055 Rostock erhoben werden.
BVT-Merkblatt: Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie



