Immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG für die wesentliche Änderung einer Anlage zur Gewinnung von Spezialmetallen aus Sekundärrohstoffen am Standort der Buss und Buss Spezialmetalle GmbH in 18551 Sagard
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 01.12.2025
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:
Mit Bescheid Nr. 4.1.16 EG-60.071/23-51 vom 18.08.2025 zugestellt am 15.10.2025 wurde der Buss & Buss Spezialmetalle GmbH, Sassnitzer Straße 10, 18551 Sagard die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG für die wesentliche Änderung einer Anlage zur Gewinnung von Spezialmetallen aus Sekundärrohstoffen erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
I. Entscheidung
1. Hauptentscheidung
Der Firma
Buss & Buss Spezialmetalle GmbH
Sassnitzer Straße 10
18551 Sagard,
vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Dag-Peter Buss
wird, unbeschadet der Rechte Dritter, die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG für die wesentliche Änderung einer Anlage zur Gewinnung von Spezialmetallen aus Sekundärrohstoffen, nachstehenden Inhalts, mit Nebenbestimmungen nach Ziffer I.6. erteilt.
2. Genehmigungsgegenstand
Die beantragte wesentliche Änderung umfasst Änderungen an den folgenden genehmigten Anlagenteilen bzw. Betriebseinheiten:
- Stilllegung des Induktionsofens,
- Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen Reduktionsofens,
- Optimierung und Erweiterung der Rhenium-Gewinnung,
- Änderung der Stickstoffgewinnung und Verzicht auf den Stickstofftank,
- Stilllegung der Nickel-/Cobalt-Fällung.
Das Vorhaben beinhaltet zudem die Nutzung einer Mehrzweckhalle auf dem Flurstück 50/9, Flur 7, in der Gemarkung Sagard. Die Nutzung umfasst:
- Schaffung neuer Lagerflächen zur besseren Getrenntlagerung von Stoffen,
- Schaffung neuer WHG-Flächen zur Lagerung wassergefährdender, insbesondere temperaturempfindlicher Stoffe,
- Schaffung neuer Abstellflächen zum Schutz von Flurförderfahrzeugen,
- Errichtung und Betrieb neuer Arbeitsbereiche zur Vor- und Nachbereitung von eingehenden und ausgehenden Abfällen bzw. Produkten,
- Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen Elektronenstrahlofens,
- Errichtung der notwendigen sanitären Einrichtungen (Sanitärcontainer mit Umkleide- und Pausenraum),
- Verlagerung der Mitarbeiter- und Gästeparkplätze auf das vorgelagerte Gelände der der Mehrzweckhalle.
Weiterhin wird der beantragten Vielstoff-/Rahmengenehmigung nach § 6 Abs. 2 BImSchG für nachfolgende Abfälle bzw. Abfallgruppen
- Superlegierungen in Form von Metallen sowie ihren Metallverbindungen (z.B. Oxide, Hydroxide), insbesondere Nickel, Chrom, Cobalt, Aluminium, Tantal, Rhenium, Wolfram, Titan, Molybdän, Hafnium, Indium, Niob, Zirkonium, Gallium, Germanium
unter der Einhaltung Auflagen unter Nr. I.6.3.8 bis Nr. I.6.3.12 zugestimmt.
Standort der Anlage:
Sassnitzer Straße 10, 18551 Sagard
Gemarkung Sagard
Flur 7
Flurstücke 90/9, 90/14, 50/9 und 50/31.
Geänderte Punktquellen:
Bezeichnung: E 01
Ostwert: 33406617
Nordwert: 6042648
Lagebezugssystem ETRS89 (UTM)
Neue Punktquellen:
Bezeichnung: E 16
Ostwert: 33406609
Nordwert: 6043652
Lagebezugssystem ETRS89 (UTM)
Bezeichnung: E 17
Ostwert: 33406694
Nordwert: 6042727
Lagebezugssystem ETRS89 (UTM)
Diese Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein oder ersetzt diese:
- Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Befreiung von der Festsetzung Nr. 4.5.1 a) des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Sagard“
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen sowie nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Durch den Adressaten dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7a, 17489 Greifswald erhoben werden.
Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (inkl. Begründung) kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/, in der Zeit vom 01.12.2025 bis 15.12.2025 wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Gemäß § 10 Absatz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund oder elektronisch unter der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de bei vollständiger Namens- und Adressangabe angefordert werden.



