Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) am Standort Grieben Ost „WKA Grieben Ost III“, Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 17.11.2025

Nr.B 63/25  | 18.11.2025  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die ENERTRAG SE (Sitz: Dauerthal) erhielt mit Datum vom 30.09.2025 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 51/25).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der ENERTRAG SE zur Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas V172-7.2 MW mit einer Nabenhöhe von 175,0 m, einem Rotordurchmesser von 172,0 m und einer Nennleistung von 7,2 MW am nachfolgend genannten Standort

23936 Bonnhagen,

Gemarkung Bonnhagen, Roxin

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 1

1

66/4

 

33242643

5974098

WKA 2

1

14/1

 

33242969

5973808

WKA 3

1

35/1

 

33242635

5973719

 

erteilt.

  1. Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  2. Die Ausnahmegenehmigung von den Verboten zum gesetzlichen Biotopschutz nach § 20 NatSchAG M-V für die erhebliche Beeinträchtigung von 6.055,94 m² Baumhecke (BHB) und die erhebliche Beeinträchtigung von 808,60 m² Strauchhecke (BHF) wird erteilt.
  3. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3., C.III.4., ausgenommen C.III.4.14. bis C.III.4.16 sowie C.III.5., C.III.6., C.III.7., C.III.8. und C.III.9. wird angeordnet.

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung sowie der zugehörigen Antragsunterlagen wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 18.11.2025 bis einschließlich 02.12.2025 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Homepage des StALU WM unter dem Suchbegriff „WKA Grieben Ost III“

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.

Der Widerspruch ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

 

[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.