Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides ÄG 027/25

Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 53/25  | 01.12.2025  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Mit Bescheid Nr. ÄG 027/25 vom 30.09.2025, AZ StALU MS 54-571/1769-1/2024, wurde der ENERTRAG SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal eine Genehmigung gemäß §§ 4 und 16b Abs. 1 BImSchG i. V. m. Ziffer 1.6.2 „V“ des Anhang 1 der 4. BImSchV erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

 

1     Entscheidungsumfang

  1. Der Enertrag SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal wird die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für das Repowering von sechs Windenergieanlagen des Typs Vestas V90 mit einer Nabenhöhe von 105 m durch die Errichtung und den Betrieb von sechs WEA des Typs Vestas V162 (betriebsinterne Bezeichnung NR G4 – NR G9) mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Leistung von 7,2 MW im Windeignungsgebiet Nr. 52/2015 Nadrensee im Landkreis Vorpommern-Greifswald in der Gemeinde Nadrensee, (Standorte gem. Tabelle) erteilt.
  2. Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den eingereichten Antragsunterlagen vom 07.03.2024 i. d. F. vom 14.08.2025 (letzte Ergänzung), soweit in diesem Bescheid nichts Abweichendes geregelt ist.
  3. Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft wird im beantragten Umfang gestattet. Der Eingriff ist kompensationspflichtig. Der erforderliche Kompensationsumfang wird auf 325.643,775 Kompensationsflächenäquivalente (KFÄ) festgesetzt.
  4. Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Vorpommern-Greifswald (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 2.840.000 Euro festgesetzt.
  5. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen 2.3 (Immissionsschutz) sowie 2.6 (Naturschutz) der Genehmigung wird angeordnet.
  6. Die luftfahrtrechtliche Genehmigung gem. § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 LuftVG wird für die nachstehende Anlage hiermit erteilt.
  7. Die Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) wird hiermit erteilt.
  8. Für das Biotop 2.3.1 Strauchhecke (BHF) für die Erschließung der Zuwegung zur WEA NR G7 (Überschwenkbereich) und für das Biotop 2.3.3 Baumhecke (BHB) für die Erschließung der Zuwegung zur WEA NR G4 und für das Biotop UER08728 werden die beantragten Ausnahmegenehmigungen vom gesetzlichen Biotopschutz nach § 20 Abs. 3 NatSchAG M-V (Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V) i. V. m. § 15 Abs. 2 und Abs. 6 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) erteilt.

 

1.1 Entscheidungsinhalt

Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:

WEA-Nr. / Bez. der Anlage

WEA-Typ

Nennleistung

Hersteller

Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad)

(Koordinaten WGS 84)

Nabenhöhe

Rotordurchmesser

Gesamthöhe

 

Gemarkung

Flur

Flurstück des WEA-Fundamentes

NR G4

V162

7,2 MW

Vestas

E 33457791

N 5908190

(53° 19´ 16,3´´ Nord und 14° 21´ 58,8´´ Ost)

169,00 m

162,00 m

250,00 m

Nadrensee

5

81/4

NR G5

V162

7,2 MW

Vestas

E 33457966

N 5908664

(53° 19´ 31,7´´ Nord und 14° 22´ 8,0´´ Ost)

169,00 m

162,00 m

250,00 m

Nadrensee

5

81/4

NR G6

V162

7,2 MW

Vestas

E 33458193

N 5908358

(53° 19´ 21,9´´ Nord und 14° 22´ 20,4´´ Ost)

169,00 m

162,00 m

250,00 m

Nadrensee

5

98/4

NR G7

V162

7,2 MW

Vestas

E 33458411

N 5908695

(53° 19´ 32,9´´ Nord und 14° 22´ 32,1´´ Ost)

169,00 m

162,00 m

250,00 m

Pomellen

6

23/1

NR G8

V162

7,2 MW

Vestas

E 33458575

N 5908322

(53° 19´ 20,8´´ Nord und 14° 22´ 41,1´´ Ost)

169,00 m

162,00 m

250,00 m

Nadrensee

5

98/4

NR G9

V162

7,2 MW

Vestas

E 33458788

N 5908622

(53° 19´ 30,6´´ Nord und 14° 22´ 52,5´´ Ost)

169,00 m

162,00 m

250,00 m

Pomellen

6

23/1

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlage und Betriebsweise aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Antragsunterlagen.

 

1.2 Eingeschlossene Entscheidungen

In dieser Genehmigung sind folgende Entscheidungen eingeschlossen (§ 13 BImSchG):

  • Baugenehmigung gem. § 64 LBauO M-V
  • Naturschutzgenehmigung gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 40 NatSchAG M-V
  • luftfahrtrechtliche Zustimmung der Luftfahrtbehörde – hier – des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
  • Genehmigung nach § 7 Abs. 6 DSchG M-V
  • gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB Abs. 2
  • naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen gemäß A.1.h

 

1.3 Entscheidungsunterlagen

Antragsunterlagen

Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 4e, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:

 

Ordner 1

- Inhaltsverzeichnis

Seiten 0001 – 0008

- Antrag (einschl. weiterer Dokumente)

Seiten 0009 – 0015

- Kurzbeschreibung

Seiten 0016 – 0026

- Sonstiges

Seiten 0027 – 0033

- Karten

Seiten 0034 – 0066

- Anlage und Betrieb

Seiten 0067 – 0377

 

Ordner 2

- Emissionen und Immissionen

Seiten 0378 – 0521

- Arbeitsschutz

Seiten 0522 – 0638

- Betriebseinstellung

Seiten 0639 – 0643

- Abfälle

Seiten 0645 – 0650

- Niederschlagsentwässerung

Seite   0651

- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Seiten 0652 – 0664

- Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz

Seiten 0665 – 0712

                                                            

Ordner 3

- Natur, Landschaft, Boden

Seiten 0713 – 0879

- Anlagenspezifische Antragsunterlagen

Seiten 0880 – 1020

- sonstige Unterlagen

Seiten 1021 – 1033

 

Ordner 4

- Nachreichungen

Seiten 1034 – 1384

 

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.

 

2     Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.

Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.

3     Auslegung des Bescheids

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides liegt in der Zeit vom 02.12.2025 (erster Tag) bis einschließlich 15.12.2025 (letzter Tag) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block E, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von

     07:00 –15:30 Uhr       (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)

nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 0385 588 69 - 540

zur Einsichtnahme aus.

Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 02.12.2025 (erster Tag) bis einschließlich 15.12.2025 (letzter Tag) auch unter dieser Bekanntmachung einsehbar.

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall können Sie telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 0385 588 69 540 aufnehmen. Alternativ schicken Sie bitte eine E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber Personen, die Einwendungen erhoben und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.