Errichtung und Betrieb von 5 Windenergieanlagen in der Gemeinde Penkun
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) Errichtung und Betrieb von 5 Windenergieanlagen in der Gemeinde Penkun - Änderungsgenehmigung - (Typenänderung)
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:
Mit Bescheid ÄG 025/25 vom 30.07.2025, Az StALU MS 54-571/1663-2/2025, wurde der ENERTRAG SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal, eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. Ziffer 1.6.2 „V“ des Anhang 1 der 4. BImSchV erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
1 Entscheidungsumfang
- Der ENERTRAG SE, 17291 Dauerthal, wird die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb der in der Tabelle 1 genannten Windenenergieanlagen (nachfolgend WEA) im Windeignungsgebiet 54/2015 in der Gemeinde Penkun erteilt.
- Die Änderungsgenehmigung ergeht unter Nebenbestimmungen.
- Die eingereichten Antragsunterlagen werden zum Bestandteil der Änderungsgenehmigung erhoben.
- Regelungen aus der Genehmigung G 007/24 vom 30.07.2024 werden ausschließlich in dem Umfang geändert, wie sie in dieser Entscheidung festgelegt sind. Im Übrigen hat die Genehmigung G 007/24 Bestand.
- Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Vorpommern-Greifswald (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 2.296.000 Euro festgesetzt.
1.1 Entscheidungsinhalt
Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:
|
WEA-Nr. |
WEA-Typ |
Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6(Grad), Zone 33 |
Nabenhöhe |
Gemarkung Flur Flurstück des WEA-Fundamentes |
|
„NR A2“ |
Nordex N149-5.X 5,7 MW |
E 33450275 N 5904655 |
164,0 m 149,1 m 238,55 m |
Penkun 5 374 |
|
„NR A4“ |
Nordex N149-5.X 5,7 MW |
E 33450312 N 5904252 |
164,0 m 149,1 m 238,55 m |
Penkun 5 376 |
|
„NR A6“ |
Nordex N149-5.X 5,7 MW |
E 33450433 N 5903869 |
164,0 m 149,1 m 238,55 m |
Penkun 5 384 |
|
„NR Z1“ |
Nordex N149-5.X 5,7 MW |
E 33448868 N 5903673 |
164,0 m 149,1 m 238,55 m |
Penkun 5 252 |
|
„NR Z2“ |
Nordex N149-5.X 5,7 MW |
E 33448808 N 5903272 |
164,0 m 149,1 m 238,55 m |
Penkun 5 233 |
Tabelle 1: Neu zu errichtende Anlagen gem. Antragsunterlagen
Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.
1.2 Eingeschlossene Entscheidungen
Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG alle für das Vorhaben erforderlichen anlagenbezogenen Zulassungen ein.
1.3 Entscheidungsunterlagen
Der Genehmigungsinhalt wird durch folgende Antragsunterlagen näher bestimmt, die als Anlagen Bestandteil des Bescheides sind, soweit der Tenor des Bescheides bzw. die zugehörigen Nebenbestimmungen nichts Abweichendes regeln.
Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:
Ordner 1
|
- Inhaltsverzeichnis |
Blätter 0001 – 0010 |
|
- Antrag |
Blätter 0011 – 0019 |
|
- Kurzbeschreibung |
Blätter 0020 – 0022 |
|
- Vollmacht, Kostenübern., Kosten |
Blätter 0023 – 0032 |
|
- Lagepläne |
Blätter 0033 – 0042 |
|
- Anlage und Betrieb |
Blätter 0043 – 0138 |
|
- Angaben zu Energien, Stoffen inkl. Wasser, Abfall |
Blätter 0139 – 0146 |
|
- Sicherheitsdatenblätter (CD) |
Blätter 0147 – 0147 |
|
- Maschinenzeichnungen |
Blätter 0148 – 0153 |
Ordner 2
|
- Unterlagen Schall |
Blätter 0154 – 0247 |
|
- Unterlagen Schatten |
Blätter 0248 – 0343 |
|
- Unterlagen Arbeitsschutz |
Blätter 0344 – 0362 |
|
- Betriebseinstellung, Abfall |
Blätter 0363 – 0374 |
|
- Gefährliche Stoffe |
Blätter 0375 – 0384 |
|
- Bauvorlagen, Brandschutz |
Blätter 0385 – 0401 |
|
- Unterlagen Naturschutz |
Blätter 0402 – 0409 |
|
- Anlagenspezifische Antragsunterlagen |
Blätter 0410 – 0469 |
|
- Nachlieferung: Schallgutachten |
Blätter 0470 – 0562 |
2 Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.
Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.
3 Auslegung des Bescheids
Der Genehmigungsbescheid nebst Anlagen ist in der Zeit vom 25.11.2025 (erster Tag) bis einschließlich 08.12.2025 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter dieser Bekanntmachung einsehbar.
https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-Penkun-5-WEA
Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Dafür liegt eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides nebst Anlagen in der Zeit vom 25.11.2025 (erster Tag) bis einschließlich 08.12.2025 (letzter Tag) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block E, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von
07:00 –15:30 Uhr (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)
nach Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail zur Einsichtnahme aus.
In diesem Fall können Sie telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 0385 588 69 540 aufnehmen. Alternativ schicken Sie bitte eine E-Mail an
poststelle@stalums.mv-regierung.de
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.



