Wesentliche Änderung von 8 Windkraftanlagen (WKA Sehlsdorf I), Bekanntmachung Änderungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 17.11.2025
Wesentliche Änderung von 8 Windkraftanlagen (WKA Sehlsdorf I),
Bekanntmachung Änderungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) vom 17.11.2025
Die Erneuerbare Energie Mecklenburg GmbH & Co. KG (Sitz: Leibnizplatz 1, 18055 Rostock) erhielt mit Datum vom 16.09.2025 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 44/25).
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
- Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der Erneuerbare Energie Mecklenburg GmbH & Co. KG die Genehmigung zur wesentlichen Änderung von acht Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas V150-4.0/4.2 MW STE mit einer Gesamthöhe von 244 m (inkl. einer Fundamenterhöhung von 3,0 m), einer Nabenhöhe von 166,0 m, einem Rotordurchmesser von 150 m und einer Nennleistung von 4,2 MW erteilt.
Die wesentliche Änderung umfasst den Wechsel auf den Anlagentyp Nordex N163/6.X mit Serrations[1] (STE) mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 163 m, einer Gesamthöhe von 246,39 m (inkl. 0,89 m Fundamenterhöhung) und einer Nennleistung von 7,0 MW an nachfolgend genannten Standorten:
|
19386 Werder, Gemarkung Benthen |
|
mit den Standortkoordinaten[2] |
|||
|
Bezeichnung |
Flur |
Flurstück |
|
Rechtswert |
Hochwert |
|
WKA 1 |
1 |
14/1 |
|
33301896 |
5936138 |
|
WKA 2 |
1 |
14/1 |
|
33302050 |
5935797 |
|
WKA 3 |
1 |
14/1 |
|
33301924 |
5935445 |
|
WKA 4 |
2 |
16/1 |
|
33301996 |
5935078 |
sowie die wesentliche Änderung des Anlagentyps zum Typ Nordex N163/6.X mit Serrations (STE) mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 163 m, einer Gesamthöhe von 246,39 m (inkl. 0,89 m Fundamenterhöhung) und einer Nennleistung von 6,8 MW an nachfolgend genannten Standorten:
|
19386 Passow, Gemarkung Welzin |
|
mit den Standortkoordinaten2 |
|||
|
Bezeichnung |
Flur |
Flurstück |
|
Rechtswert |
Hochwert |
|
WKA 5 |
1 |
29/1 |
|
33302269 |
5936103 |
|
WKA 7 |
1 |
31/1 |
|
33302875 |
5935923 |
|
WKA 8 |
1 |
33/1 |
|
33303168 |
5935712 |
|
WKA 9 |
1 |
39 |
|
33303541 |
5935774 |
erteilt.
- Die Die Genehmigung nach Nr. A.1 umfasst die wesentliche Änderung durch die Typenänderung mit einer Nennleistungserhöhung von 8 WKA.
- Regelungen aus der Genehmigung Gez.: 33/23 vom 02.11.2023 werden ausschließlich in dem Umfang geändert, wie sie in dieser Entscheidung festgelegt sind. Im Übrigen hat die Genehmigung Gez.: 33/23 Bestand.
- Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
- Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2 bis C.III.9 wird angeordnet.
- Die Ausnahmegenehmigung von den Verboten zum gesetzlichen Biotopschutz nach § 20 NatSchAG M-V für die mittelbaren Beeinträchtigungen von 3.160 m2 Strauchhecke mit Überschirmung (BHS), 373 m2 Feuchtgebüsch stark entwässerter Standorte (VWD), 899 m2 Baumhecke (BHB), 4.899 m2 Feldgehölz aus überwiegend heimischen Baumarten (BFX), 518 m2 Vegetationsfreier Bereich nährstoffreicher Stillgewässer (SEV) wird erteilt.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung sowie der zugehörigen Antragsunterlagen wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 18.11.2025 bis einschließlich 02.12.2025 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.
Der Widerspruch ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.
[1] Serrated Trailing Edge
[2] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33



