Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage in der Gemeinde Bartow

Bekanntmachung des Ablehnungsbescheides Ga 010/25 gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 52/25  | 01.12.2025  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Mit Bescheid Ga 010/25 vom 17.10.2025, Az StALU MS 54-571/1776-1/2024, erhielt die eno energy GmbH, Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik eine Ablehnung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. Ziffer 1.6.2 „V“ des Anhang 1 der 4. BImSchV, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

1       Entscheidungsumfang

Der Antrag der eno energy GmbH, Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik auf Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) in der Gemeinde Bartow vom 30.04.2024 (PE 06.05.2024), ergänzt am 15.05.2024, wird für die „WEA 2“ auf Grundlage des § 20 Abs. 2 Satz 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) abgelehnt.

Beantragter Standort:

Bez. der Anlage

WEA-Typ,

Nennleistung

Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33

(WGS84)

Nabenhöhe,

Rotordurchmesser,

Gesamthöhe über Grund

Gemarkung,

Flur,

Flurstück

des WEA-Fundaments

„WEA 2“

eno160-6.0

6,0 MW

 

E 33393592.000

N 5963585.000

(53° 48´ 35,72´´ Nord und
13° 23´ 02,28´´ Ost)

165 m

160 m

245 m

Bartow

3

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1.1    Entscheidungsunterlagen

Als Entscheidungsunterlagen lagen der Behörde nachfolgend benannte Antragsunterlagen der Firma eno energy GmbH vom 30.04.2024, zuletzt ergänzt am 05.03.2025 vor:

Inhaltsverzeichnis

Blatt 001-003

Antrag, Kurzbeschreibung, Sonstiges

Blatt 004-024

Lagepläne

Blatt 025-043

Anlage und Betriebsbeschreibung

Blatt 044-147

Emissionen und Immissionen     

Blatt 148-235

Emissionsminderung        

Blatt 236-239

Anlagensicherheit

Blatt 240-243

Arbeitsschutz

Blatt 244-267

Betriebseinstellung

Blatt 268-270

Abfälle

Blatt 271-325

Abwasser             

Blatt 326

wassergefährdende Stoffe

Blatt 327-334

Bauvorlagen und Brandschutz

Blatt 335-400

Inhaltsverzeichnis

Blatt 401-403

Natur, Landschaft, Bodenschutz

Blatt 404-608

Umweltverträglichkeitsprüfung

Blatt 609-707

Anlagenspezifische Unterlagen

Blatt 708-770

Sonstige Unterlagen

Blatt 771-781

Nachgereichte Unterlagen

Blatt 782-790

                   

2       Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO i. V. m. § 13a Nr. 1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

 

3       Auslegung des Bescheids

Der Ablehnungsbescheid ist in der Zeit vom 02.12.2025 (erster Tag) bis einschließlich 15.12.2025 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter dieser Bekanntmachung einsehbar.

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/

Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Dafür liegt eine Ausfertigung des Ablehnungsbescheides in der Zeit vom 02.12.2025 (erster Tag) bis einschließlich 15.12.2025 (letzter Tag) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block E, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von

            07:00 – 15:30 Uhr   (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)

nach Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail zur Einsichtnahme aus.

In diesem Fall können Sie telefonischen Kontakt unter der Rufnummer

0385 588 69 540

aufnehmen. Alternativ schicken Sie bitte eine E-Mail an

poststelle@stalums.mv-regierung.de.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber Personen, die Einwendungen erhoben und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.