Immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen am Standort der Gemeinde Karlsburg innerhalb des WEG Nr. 16/2015 Karlsburg
Bekanntmachung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides gemäß § 10 Abs. 8 S. 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 21a Abs. 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) auf Antrag der Vorhabenträgerin
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:
Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.064/20-51 WS vom 04.09.2025 wurde der Fa. Notus energy Wind GmbH & Co. KG, Alt Kosenow 7, 17398 Neu Kosenow, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG i.V.m. § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG sowie § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV auf Antrag der Vorhabenträgerin öffentlich bekannt gemacht.
Der verfügende Teil hat folgenden Wortlaut hat:
I. Meinen Bescheid Nr. 1.6.2V-60.064/20-51 vom 24.02.2023 hebe ich in Gänze auf.
II.
1. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung Nr. 1.6.2V-60.064/20-51 WS für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V162 mit Sägezahnhinterkanten am Standort der Gemeinde Karlsburg innerhalb des Windeignungsgebietes Nr. 16/2015 „Karlsburg“ wird Ihrer Mandantin, der
Fa. Notus energy Wind GmbH & Co. KG
Alt Kosenow 7, 17398 Neu Kosenow
unbeschadet der Rechte Dritter gemäß § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt.
2. Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:
Bauliche Angaben:
WEA-Bezeichnung: WEA 1 - 4
Typ: Vestas V162 mit Sägezahnhinterkanten (serration trailing edges)
Nabenhöhe: 169,00 m
Rotordurchmesser: 162,00 m
Gesamthöhe: 250,00 m
Nennleistung: 5,6 MW
Tabelle 1: Standortdaten der WEA
|
WEA |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Ostwert a) |
Nordwert a) |
|
|
1 |
Steinfurth |
7 |
4 |
33.409.723 |
5.982.949 |
|
|
2 |
Steinfurth |
3 |
46 |
33.410.160 |
5.983.161 |
|
|
3 |
Steinfurth |
3 |
56 |
33.410.567 |
5.982.964 |
|
|
4 |
Steinfurth |
3 |
62 |
33.410.969 |
5.983.010 |
|
- a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33
Eingeschlossen in die Genehmigung sind die zur Errichtung und zum Betrieb der zu der genehmigten WEA notwendigen Erschließungswege, Stellplätze und der windparkinternen Verkabelung.
3. Die Genehmigung schließt folgende Entscheidung anderer Behörden mit ein (§13 BImSchG):
- die Baugenehmigung nach § 72 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V),
- die Zustimmung zur Errichtung einer Windenergieanlage gemäß § 14 Abs.1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
- die Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft nach § 12 Abs. 6 NatSchAG M-V (Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V)
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen, Auflagen und einem Auflagenvorbehalt sowie nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Bescheid vom 24.02.2023 in der Gestalt dieses Widerspruchsbescheides kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.
Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (einschließlich der Begründung) kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter der Adresse, https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/, in der Zeit vom 25.11.2025 bis 08.12.2025, wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG i. V. m. § 41 Abs. 3 und 4 S. 3 VwVfG M-V gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.



