3 Windkraftanlagen Bülow, OT Prestin
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 2. August 2010
Die Firma e.n.o. energy project GmbH beabsichtigt drei Windkraftanlagen (WKA) am Standort 19089 Bülow OT Prestin zu errichten und zu betreiben.
Die Errichtung und der Betrieb umfassen:
- eine WKA des Typs Enercon E-53 (0,8 MW) mit einer Nabenhöhe von 73,3 Metern, einem Rotordurchmesser von 52,9 Metern und einer Nennleistung von 0,8 Megawatt, in Bülow OT Prestin, Gemarkung Prestin, Flur 1, Flurstück 74/2 und
- zwei WKA Typ ENO 82 / 2,0 MW mit einer Nabenhöhe von 58,6 Metern, einem Rotordurchmesser von 82,4 Metern und einer Nennleistung von jeweils 2,0 Megawatt, in Bülow OT Prestin, Gemarkung Prestin, Flur 1, Flurstück 203.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.6.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.