Bekanntmachung Genehmigungsbescheid (Vink Chemicals Produktionsgesellschaft mbH)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) vom 10.11.2025

Nr.B53/25  | 10.11.2025  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Vink Chemicals Produktionsgesellschaft mbH erhielt mit Datum vom 17.10.2025 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 52/25). Die Anlage wird im Industriegebiet Göhrener Tannen in Schwerin errichtet und betrieben.

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Auf der Grundlage der §§ 4 und 6 BImSchG i.V.m. Ziffer Nr. Nr. 4.1.18GE, 4.2V, 9.3.1G des Anhangs 1 zur 4. BImSchV wird auf Antrag der

Vink Chemical Produktionsgesellschaft mbH

Eichenhöhe 29

21255 Kakenstorf

 

vom 26. Juli 2022 (Eingang 4. August 2022), unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Bioziden, welche im Wesentlichen aus Produktionsanlagen zur Synthese, Mischanlagen sowie Lagern für Roh- und Fertigwaren besteht, am Standort

Carl-Tackert-Straße 21, 19061 Schwerin

Gemarkung Krebsförden, Flur 9, Flurstück 40/10

 

erteilt.

Die Anlage besitzt folgende genehmigte Produktionsmengen pro Jahr:

Aktivsubstanzen gesamt: 22.500 t

Mischungen aus Konservierungsstoffen gesamt: 18.000 t

Desinfektionsmittel gesamt: 8.000 t

Monomere Umfüllungen: 3.000 t

Gesamtanlagenkapazität: 51.500 t

 

Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen-teile:

  • BE 100 - Tanklager
    • Lagerungen der Einsatzstoffe, Zwischenerzeugnisse und Fertigerzeugnisse

 

  • BE 200 - Produktion Synthese
    • Herstellung der Formaldehyd-Depotstoffe

 

  • BE 300 - Produktion Mischungen
    • Herstellung der Mischungen und Desinfektionsmittel

 

  • BE 400 - Lager
    • Lagerung der Einsatzstoffe, Zwischenerzeugnisse und Fertigerzeugnisse
    • Lagerung betriebsbedingter Abfälle zur Abholdung durch einen Entsorgungsbetrieb

 

  • BE 500 - Abgasreinigung
    • Reinigung der Abluft der Reaktoren, Behälter und Produktionsräume

 

  • BE 600 - Abfüllung
    • Abfüllung der Fertigprodukte in IBC-Behälter, Fässer und Kanister

 

  • BE 700 - Spülwassersystem
    • Reinigung der Spül- und Prozesswässer
    • Destillataufbereitung

 

  • BE 800 - Monomere Umfüllung
    • Umfüllung von Monomeren von Tankfahrzeugen in Fässer

 

  • BE 900 - Utilities
    • Dampferzeugung
    • Drucklufterzeugung
    • Wasserenthärtung

 

  • Das Lager BE 400 dient neben der Lagerung von Einsatz- und Fertigprodukten, zusätzlich als Zwischenlager für Produkte aus anderen VINK-Niederlassungen. Es hat eine Aufnahmekapazität von insgesamt 1.690,410 metrischen Tonnen (MT).
  1. Die unter D. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.

 

  1. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
  2. Die Genehmigung nach Nr. A.1 dieses Bescheides (B.) erlischt, wenn nicht bis zum 31.10.2028 mit dem bestimmungsgemäßem Betrieb der Anlage begonnen wurde.
  3. Dieser Genehmigungsbescheid ist kostenpflichtig. Die Kosten hat die Vink Chemicals Produktionsgesellschaft mbH zu tragen.

Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der o.g. Anlagen wird auf

XXX €

festgesetzt. Der Betrag ist unter Angabe des Kassenzeichens bis zum 17.11.2025 auf folgende Bankverbindung zu überweisen:

Empfänger:                Landeszentralkasse M-V

IBAN:                          DE26 1300 0000 0014 0015 18

BIC:                            MARKDEF1130

Kassenzeichen:          6986250022455

  1. Abweichungen nach § 67 LBauO M-V

Abweichung 1:

Bestandteil dieser Genehmigung ist die Abweichung von § 30 Abs. 2 i. V. m. § 67 LBauO M-V bezüglich der Anforderung der max. zulässigen Länge des Brandabschnitts. Die Länge soll im Brandabschnitt 3 um ca. 2,30 m mit einer max. vorhandenen Länge von 42,30 m überschritten werden.

Abweichung 2:

Bestandteil  dieser  Genehmigung  ist  die Abweichung von Pkt. 5.10.2 und 5.10.6 MindBauRL i. V. m. § 67 LBauO M-V bezüglich der Anforderung an eine Brandwand. Die Brandwand zwischen dem Brandabschnitt 1 (Einhausung) und Brandabschnitt 2 (Geb. 120/112) wird nicht 0,50 m über den höheren Gebäudeteil geführt und ragt nicht 5,00 m über die innere Ecke hinaus.

Abweichung 3:

Bestandteil der Genehmigung ist die Abweichung von Pkt. 5.6.2 MIndBauRL i. V. m. § 67 LBauO M-V bezüglich der Anforderung an einen 2. baulichen Rettungsweg. Im Gebäude 330 im Brandabschnitt 1 soll auf einen zweiten baulichen Rettungsweg aus der Ebene + 4,00 m verzichtet werden.

  1. Gewässerbenutzung (Versickerung Niederschlagswasser)

Hiermit wird das Einvernehmen gemäß § 124a LWAG M-V über die Gewässerbenutzung nach § 8 WHG erteilt. Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Gewässerbenutzung wird als Anlage übergeben.

  1. Ablehnung der Indirekteinleitung für Spülwässer

Die Indirekteinleitgenehmigung für die Einleitung der Spülabwässer in die öffentliche Kanalisation wird jedoch nicht erteilt. Die Erteilung einer genannten Indirekteinleitgenehmigung kann erst nach Abschluss der biologischen Untersuchungen gemäß Arbeitsschritt X des Gutachtens zur Abwassereinleitung aus einem Spülwasserprozess vom 16.5.2025 durch XXX erfolgen. Hierzu ist ein erneuter Antrag auf Indirekteinleitgenehmigung bei der unteren Wasserbehörde Schwerin zu stellen. Solange ist das Spülabwasser gesondert zu entsorgen.

  1. Indirekteinleitgenehmigung für die Einleitung der Abwässer aus der Wasseraufbereitung und des Kühlsystems nach Anhang 31 AbwV gemäß Antrag vom 14.7.2025 (wasserrechtliche Genehmigung)

 

Dem o.g. Adressaten (Einleiter) wird mit diesem Bescheid die widerrufliche und bis zum 31.12.2045 befristete Genehmigung erteilt, Abwasser aus nachfolgender Herkunft unter nachfolgenden Nebenbestimmungen in die öffentliche Kanalisation einzuleiten:

 

 

Abwasserherkunft:

1. XXX: Einleitung von Absalzwasser

2. XXX - Abschlemmwasser

    Anhang 31 nach Abwasserverordnung (AbwV)

Probenahmestelle:

zu 1.:  Bezeichnung: IP 994 (eingezeichnet im Plan: XXX, Abschnitt X, S. XXXX)  

 

zu 2.: Bezeichnung: IP 995 (eingezeichnet im Plan: XXX (Abschnitt X, S. XXXX) i.V.m. Plan XXX (Abschnitt X, S. XXX) im XXX

Einleitstelle in die öffentliche Kanalisation:

zu 1.: Bezeichnung: IE 994 (eingezeichnet im Lageplan

Leitungen I M 1:250 (Abschnitt XX, S. XXX) unter Einleitstelle X gemäß Legende)

Übergabeschacht in den öffentlichen Schmutzwasserkanal nach Maßgabe der Schweriner Abwasserentsorgung (SAE)

zu 2.: Bezeichnung: IE 995 (eingezeichnet im Lageplan Leitungen I M 1:250 (Abschnitt XX, S. XX) unter Einleitstelle X

gemäß Legende)

Übergabeschacht in den öffentlichen Schmutzwasserkanal nach Maßgabe der Schweriner Abwasserentsorgung (SAE)

Abwassermenge:

zu 1.:  11 m³/h

 

zu 2.:   3 m³/h

Einleitzeit:

arbeitstäglich kontinuierlich

Trinkwasserschutzzone:

nein

 

 

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.

 

Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann durch die Antragstellerin bei Entscheidungen nach den §§ 4, 8, 8a, 9, 12, 15 Abs. 2 S. 2 und 16 BImSchG innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Str. 323a, 19055 Schwerin, erhoben werden.

 

Die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts lautet:

  • Herstellung von organischen Feinchemikalien

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 11.11.2025 bis einschließlich 24.11.2025 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall-Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 16:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

 

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter oben genannter Adresse oder elektronisch unter StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de angefordert werden.