Errichtung einer Windenergieanlage (WEA) der BS Windertrag GmbH am Standort Schlage
Amtliche Bekanntmachung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der BS Windertrag GmbH (Joachim-Karnatz-Allee 1, 10557 Berlin) mit Bescheid vom 02.10.2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer WEA am Betriebsstandort Schlage erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:
- Auf Antrag vom 04.12.2024 wird der BS Windertrag GmbH die Genehmigung erteilt, wie folgt eine Windenergieanlage (WEA) zu errichten und zu betreiben.
Die Anlagen weisen folgende Merkmale auf:
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ID |
Typ |
max. elektr. Leistung [MW] |
Naben-höhe [m] |
Rotor-durch-messer [m] |
Gesamt-höhe ü. Grund [m] |
max. Gesamt-höhe ü. NN [m] |
Schallleistungs-pegel Le, max * [dB(A)] |
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1244-01 |
Vestas V150-6.0 |
tags: 6,0 nachts: 3,56 |
105,00 |
150,00 |
180,00 |
224,10 |
tags: 105,9 Mode PO6000 Nachts: 100,7 Mode SO5 |
Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA
* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise
Die WEA werden an folgenden Standorten genehmigt:
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ID |
ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33 |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
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1244-01 |
R: 33322393 |
H: 5989739 |
Schlage |
1 |
218 |
Tabelle 2: Standorte der WEA
Zu der genehmigten Anlage gehören als Nebeneinrichtung der Kranstellplatz sowie die neu herzustellende Zuwegung von der WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).
Die in Anlage 1 aufgeführten Antragsunterlagen (AU) sind Bestandteil der Genehmigung.
Die WEA ist mit allen Nebeneinrichtungen entsprechend den unter Anlage 1 genannten Unterlagen zu errichten und zu betreiben, soweit sich aus den nachstehenden Auflagen nichts Abweichendes ergibt.
- Für die beantragte WEA wird gemäß § 16 Abs. 3 AwSV die wasserrechtliche Ausnahme für die außenliegenden Rückkühler sowie zum Verzicht auf ortsfeste Abfüll- und Umschlagsflächen, unter Beachtung entsprechender Auflagen, erteilt.
- Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen 6.1 und 6.2, 6.3 bis 6.7, 6.9 bis 6.15, 6.16, 6.17 bis 6.29, 6.30 bis 6.45, 6.47, 6.48, 6.49 bis 6.51, 6.52, 6.53 und 6.54 bis 6.77 wird angeordnet.
- Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 02.11.2028 mit dem Bau der jeweiligen Anlage begonnen wurde und spätestens bis zum 02.11.2030 der bestimmungsgemäße Betrieb der jeweiligen Anlage aufgenommen worden ist.
- Für die Kosten des Verfahrens ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 04.11.2025 bis einschließlich 17.11.2025 unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt: 0385-58867541).
Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Landesbehördenzentrum Rostock, Haus 1, Blücherstraße 1, 18055 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist gemäß § 63 Abs. 1 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Durch den Adressaten dieses Bescheides kann stattdessen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann gemäß § 63 Abs. 2 BImSchG nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt werden und begründet werden. Zuständig ist das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald.



