Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) am Standort Badekow (WKA Gresse I), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 27.10.2025
Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) am Standort Badekow (WKA Gresse I), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 27.10.2025
Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG (D.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen) erhielt mit Datum vom 04.07.2025 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 29/25).
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Vestas V 162 mit einer Gesamthöhe von 250 m, einer Nabenhöhe von 166 m zzgl. 3m Fundamenterhöhung, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennleistung von 5,6 MW an nachfolgend genanntem Standort 19258 Badekow
mit den Standortkoordinaten1 Bezeichnung Gemarkung Flur Flurstück
Rechtswert Hochwert WKA 1 Gresse 6 74
33219596 5929422
erteilt.
2. Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
3. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter Ziffer C.III.2., C.III.3., C.III.4. ausgenommen C.III.4.27 bis C.III.4.29, C.III.5., C.III.6., C.III.7., C.III.8., C.III.9. und C.III.10 wird angeordnet.
4. Die Ausnahmegenehmigung von den Verboten zum gesetzlichen Biotopschutz nach § 20 NatSchAG M-V für die unmittelbaren Beeinträchtigungen von 475 m² Baumhecke (BHB) und mittelbaren Beeinträchtigungen von 3.289 m² Baumhecke (BHB) wird erteilt.
5. Die Verpflichtung zur Kompensation des Eingriffs in Boden und Biotope im Umfang von 2,3312 ha (23.312 m2) Kompensationsflächenäquivalenten (KFÄ) und zur Kompensation des Eingriffs in das Landschaftsbild im Umfang von 12,861 ha (128.610 m2) KFÄ geht auf die Flächenagentur M-V GmbH über.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung sowie der zugehörigen Antragsunterlagen wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 28.10.2025 bis einschließlich 11.11.2025 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreis-laufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
1 Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Internetseite der o. g. Genehmigungsbehörde
https://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.
Der Widerspruch ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Ge-samthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpom-mern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.



