Errichtung und Betrieb von acht Windkraftanlagen (WKA) am Standort Lübz – „WKA Burow ll“, erneute Bekanntmachung Vorhaben

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 20. Oktober 2025

Nr.B 51/25  | 20.10.2025  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG (Dr. Eberle-Platz 1, 01662 Meißen) plant die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen in der Gemarkung Burow, Flur 2 Flurstücke 173, 77/2, 267/1, 274, 75/5, 271, 71. Geplant sind sieben Anlagen vom Typ Nordex N163 mit einer Nennleistung von 6800 kW und einer Gesamthöhe von 245,5 m, sowie eine Anlage vom Typ Nordex N 149 mit einer Nennleistung von 5700 kW und einer Gesamthöhe von 238,55 m.

 

Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

 

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

 

Für das Vorhaben wurde gem. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.

 

Das Verfahren zur Errichtung und dem Betrieb von 8 WKA wurde am 13.03.2023 im Amtlichen Anzeiger M-V (AmtsBl. M-V/AAz. 2023 S. 131) bekannt gegeben. Der Antrag und die Antragsunterlagen wurden vom 21.03.2023 bis einschließlich 20.04.2023 öffentlich im StALU WM und im Amt Eldenburg Lübz ausgelegt. Aufgrund der Änderung des Schattengutachtens und des darin neu hinzugekommenen Immissionsortes müssen die Antragsunterlagen gem. § 8 Abs. 2 der 9. BImSchV erneut ausgelegt werden.

 

 

Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Risikogutachten, Natur- und Artenschutz, UVP-Bericht) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:

  • Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Brand und Katastrophenschutz
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Bauordnung
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Straßen-und Tiefbau
  • Ministerium für Inneres und Bau M-V
  • Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Straßenbauamt Schwerin
  • Stadt Lübz
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  • Landesforstanstalt M-V, Forstamt Karbow
  • BUND M-V e.V.
  • Wasser- und Bodenverband „Mildenitz-Lübzer Elde“
  • Wasser- und Bodenverband „Mittlere Elde“
  • Deutscher Wetterdienst
  • WEMAG Netz GmbH
  • 50Hertz Transmission GmbH
  • Bergamt Stralsund
  • Erneuerbare Energie Mecklenburg GmbH & Co. KG
  • Neptune Energy Holding Germany GmbH

 

Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 28. Oktober 2025 bis einschließlich 27. November 2025 zu den angegebenen Zeiten im

 

  1. Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:           7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                     7:30 - 12:00 Uhr

 

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

  1. Amt Eldenburg Lübz (Am Markt 22, 19386 Lübz), Altbau 2. Etage Raum 10

 

Dienstag:                                  8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag:                              8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag:                                     8:00 – 12:00 Uhr

                                            

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 038731 – 507312) die Einsichtnahme möglich.

        

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Burow II“

 

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 28. Oktober 2025 bis einschließlich 29. Dezember 2025 schriftlich bei der o. g. Genehmigungsbehörde (StALU WM) oder per E-Mail an:

 

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

 

unter dem Betreff: „Einwendung WKA Burow II“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

 

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Die Einwendungsmöglichkeiten sind auf die vorgesehenen Änderungen des Vorhabens gegenüber der ursprünglichen Auslegung beschränkt.

 

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.