Bodenordnungsverfahren „Born-Werre“ und „Born-Dorf“ Auslegung und Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse / Planwunschtermin und Ladung zum Anhörungstermin
Bekanntmachung nach § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Az.: 33240-5433.31-2 und 33277-5433.31-2
Gemeinden: Born a. Darß, Ostseebad Ahrenshoop, Stadt Ribnitz-Damgarten
Landkreis: Vorpommern-Rügen
Auslegung und Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse / Planwunschtermin und Ladung zum Anhörungstermin
in den Bodenordnungsverfahren „Born-Dorf“ und „Born-Werre“
In den Bodenordnungsverfahren Born-Dorf und Born-Werre, Gemeinden Born a. Darß, Ostseebad Ahrenshoop und Stadt Ribnitz-Damgarten, Landkreis Vorpommern-Rügen, werden die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung zur Einsichtnahme für die Beteiligten gemäß § 63 (2) Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen i.V.m. § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen, ausgelegt.
Diese Auslegung erfolgt in der Zeit vom
27.10.2025 bis 24.11.2025
auf der Homepage des StALU Vorpommern
(https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen)
sowie
im Amt Darß/Fischland, 18375 Born a. Darß, Chausseestraße 68a
und kann zu den üblichen Besucherzeiten eingesehen werden.
Die Einsicht ist auch bei Golnik & Partner, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure mbB, in der Auslagefrist nach vorheriger Terminabstimmung, zu den Geschäftszeiten möglich.
Die Kontaktdaten des Vermessungsbüros Golnik & Partner sind:
Anschrift: Lise-Meitner-Ring 7, 18059 Rostock
Telefonnummer: 0381 4056983
E-Mail: caroline.buetzow@golnik.de
Zudem stehen vom 27.10.2025 bis zum 29.10.2025 in den Zeiten:
27.10. (10:00 – 18:00 Uhr), 28.10. (10:00 – 18:00 Uhr) und 29.10. (10:00 – 16:00 Uhr)
die Vertreter vom Vermessungsbüro Golnik & Partner im Borner Hof (Feuerwehrsaal), Schulstraße 9, 18375 Born a. Darß, für Erläuterungen zu den Ergebnissen der Wertermittlung, zur Entgegennahme von Einwendungen und zur Entgegennahme von Planwünschen, für die Gestaltung der späteren Neuzuteilung der Flächen im Verfahrensgebiet, zur Verfügung.
Zwecks Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse wird zu einem Anhörungstermin geladen. Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung wird anberaumt auf:
Dienstag, den 25.11.2025 um 16:30 Uhr im
im Amt Darß/Fischland, 18375 Born a. Darß, Schulstraße 9
In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung dargestellt. Einwendungen gegen die Wertermittlung können in diesem Termin vorgebracht werden.
Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung durch öffentliche Bekanntmachung als verbindlich festgestellt. Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeträge bilden.
Hinweis:
Versäumt ein Beteiligter den Termin oder erklärt er sich während der Auslegungsfrist nicht zu den Ergebnissen der Wertermittlung, so wird angenommen, dass er mit den Ergebnissen der Wertermittlung einverstanden ist. Hierauf wird gemäß § 134 (1) FlurbG in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen besonders hingewiesen.
Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der/die Bevollmächtigte hat sich durch eine amtlich
beglaubigte Vollmacht auszuweisen. Vollmachtsvordrucke können beim Vermessungsbüro Golnik & Partner angefordert werden.
Stralsund, den 07.10.2025
Im Auftrag
gez. Garbers
Abteilungsleiter
Integrierte ländliche Entwicklung