Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung vom Biodiesel am Standort Parchim
Absage des Erörterungstermins Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 22. September 2025
Die Nordev GmbH & Co. KG (Zum Strauchberg 6, 19370 Parchim) plant den Weiterbetrieb ihrer Biodieselanlage als unbefristete genehmigungsbedürftige Anlage. Die Anlage wurde als nicht genehmigungsbedürftige Versuchsanlage betrieben. Derzeitig ist der Betrieb eingestellt. Die Anlage soll nach der beantragten Genehmigung zum Teil neu errichtet und erneut betrieben werden. Der Standort der Anlage befindet sich in der Gemarkung Parchim 1, Flur 53, Flurstück 2/11. Für die Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt worden.
Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2026 in Betrieb gehen.
Nach Auslegung des Antrags und Ablauf der Einwendungsfrist für das Genehmigungsverfahren der Nordev GmbH & Co. KG am Standort Parchim am 23. August 2025 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bekannt:
Der in der amtlichen Bekanntmachung anberaumte Erörterungstermin wird abgesagt. Es sind keine Einwendungen gegen das Vorhaben eingegangen. Dementsprechend wird für das Vorhaben gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 der 9. BImSchV kein Erörterungstermin durchgeführt.
Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht isoliert anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V) dar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.