Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WKA Lübesse IV), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 8. September 2025
Die Naturwind Schwerin GmbH (Sitz: Schwerin) erhielt mit Datum vom 31.07.2025 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 36/25).
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
- Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der Naturwind Schwerin GmbH die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Nordex N149/5.X mit Serrations (STE) mit einer Gesamthöhe von 199,9 m, einer Nabenhöhe von 125,4 m, einem Rotordurchmesser von 149,1 m und einer Nennleistung von 5,7 MW an nachfolgend genanntem Standort
19077 Lübesse |
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mit den Standortkoordinaten[1] |
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Bezeichnung |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
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Rechtswert |
Hochwert |
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WKA 2 |
Lübesse |
2 |
37 / 74 |
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33265149 |
5934165 |
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erteilt.
- Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
- Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3., C.III.4. (ausgenommen C.III.4.20 bis C.III.4.22), C.III.5., C.III.6., C.III.7., C.III.8., C.III.9., C.III.10. und C.III.11 wird angeordnet.
- Die Ausnahmegenehmigung von den Verboten zum gesetzlichen Biotopschutz nach § 20 NatSchAG M-V für die unmittelbaren Beeinträchtigungen von 93 m² Baumhecke (BHB) und mittelbaren Beeinträchtigungen von 721 m² Baumhecke (BHB) wird erteilt.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 16.09.2025 bis einschließlich 30.09.2025.
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt sie online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Lübesse IV“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.
Der Widerspruch ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.
[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33