Bekanntmachung über die Geländebegehungen zur Erfassung der maßgeblichen Rastvogelarten im Europäischen Vogelschutzgebiet DE 2535-402 „Lewitz“

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 9 Abs. 1 Ziffer 1 Naturschutzausführungsgesetz

Darstellung der Untersuchungsgewässer (blau hinterlegt) innerhalb des Vogelschutzgebietes DE 2535-402 "Lewitz" (gelb hinterlegt).Vogelschutzgebietes DE 2235-402 „Schweriner See“ (rot umrandet). Details anzeigen
Darstellung der Untersuchungsgewässer (blau hinterlegt) innerhalb des Vogelschutzgebietes DE 2535-402 "Lewitz" (gelb hinterlegt).Vogelschutzgebietes DE 2235-402 „Schweriner See“ (rot umrandet).
Darstellung der Untersuchungsgewässer (blau hinterlegt) innerhalb des Vogelschutzgebietes DE 2535-402 "Lewitz" (gelb hinterlegt).Vogelschutzgebietes DE 2235-402 „Schweriner See“ (rot umrandet).
Darstellung der Untersuchungsgewässer (blau hinterlegt) innerhalb des Vogelschutzgebietes DE 2535-402 "Lewitz" (gelb hinterlegt).Vogelschutzgebietes DE 2235-402 „Schweriner See“ (rot umrandet).
Nr.B44/25  | 25.08.2025  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) wird eine Kartierung der maßgeblichen Rastvogelarten im Europäischen Vogelschutzgebiet DE 2535-402 „Lewitz“ durchgeführt. Die Erfassungen erfolgen auf Wasser- und Landflächen innerhalb des Schutzgebietes (Ausschnitt des Amtes in Abbildung 1). 

Die Beauftragung dient u. a. der Dokumentation europäischer Vogelarten, deren Erfassung zur Einhaltung von Berichtspflichten entsprechend der Europäischen Vogelschutzrichtlinie erforderlich ist. Die Erfassungen werden zwischen September 2025 und April 2026 stattfinden. In diesem Zeitraum werden von den beauftragten Unternehmen Kartierungen an Schlafplätzen und Feldzählungen für Gänse oder Schwäne sowie Tageszählungen an Seen und Stillgewässern durchgeführt. Zu diesem Zweck ist es ggf. erforderlich, dass Grundstücke betreten werden, die potentielle Rastplätze aufweisen bzw. von denen aus mögliche Rastplätze mit Fernglas und Spektiv eingesehen werden können. 

Nach § 9 Abs. 1 Ziffer 1 NatSchAG M-V sind Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben berechtigt, Grundstücke - mit Ausnahme von Wohngebäuden - zu betreten, um Erhebungen oder ähnliche Arbeiten durchzuführen sowie Fotografien anzufertigen. 

Die ausführenden Personen werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben besonders schonend vorgehen und führen ein vom StALU WM ausgestelltes Schreiben der Beauftragung mit. 

Das StALU WM bittet alle Flächeneigentümer, Pächter und sonstige Flächennutzer die Arbeiten zu unterstützen und den Zugang zu den Flächen zu gewähren. Für die Beantwortung von Fragen steht Ihnen Frau Antons (Tel. 0385 / 588-66412) als Projektverantwortliche gerne zur Verfügung. 

Die Kulisse des Europäischen Vogelschutzgebietes ist auch online im Kartenportal M-V einsehbar (https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php). 

Die Planung wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern gefördert.