Errichtung und Betrieb von 22 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Rambeel – „Rambeel IV“
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 18. August 2025
Die Erneuerbare Energie Mecklenburg GmbH & Co. KG (Mecklenburg GmbH & Co. KG
Leibnitzplatz 1 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb von 22 Windkraftanalgen vom Typ Nordex N175/6 mit einer Nabenhöhe von 179 m, einem Rotordurchmesser von 175 m , einer Gesamthöhe von 266,5 und einer Nennleistung von 6,8 MV in den Gemeinden Upahl/ Rüting und Veelböken, an den folgenden Gemarkungen:
Gemarkung |
Flur |
Flurstücke |
Blieschendorf |
1 |
85, 86, 87/1, 88 |
Hanshagen |
1 |
117 |
Rambeel |
1 |
20, 66, 94, 68, 97, 73, 12, 23, 38 |
Diedrichshagen |
2 |
27 |
Schildberg |
2 |
3, 12, 17, 123, 125 |
Hindenberg |
1 |
1 |
Die Anlage soll voraussichtlich im IV Quartal 2027 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Das Vorhaben unterliegt gemäß § 6/ UVPG der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Ein UVP-Bericht ist zwingend erforderlich und wurde vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz (Gutachten zur Standorteignung), Natur- und Artenschutz) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
- Neptune Energy Holding Germany GmbH
- Deutscher Wetterdienst
- Bundeswehr
- 50Hertz
- Wasser und Bodenverband Stepenitz-Maurine
- Landesforst MV
- Straßenbauamt Schwerin
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung MV
- Untere Bauaufsichtsbehörde
- Untere Wasserbehörde
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
- Landeskirchenamt Außenstelle SN
- Landesamt für Kultur und Denkmalschutz Landesdenkmalpflege
- Landesamt für Gesundheit und Soziales
- Landesamt für Kultur und Denkmalschutz Landesarchäologie
- Landkreis Nordwestmecklenburg Fachdienst Kreisinfrastruktur
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 26. August 2025 bis einschließlich 25. September 2025 zu den angegebenen Zeiten im
- Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
- Gemeinde Rüting, über Amt Grevesmühlen Land, Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen
Dienstag 09:00–12:00, 13:00–15:00
Mittwoch 09:00–12:00
Donnerstag 09:00–12:00, 13:00–18:00
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (Frau Drewes unter Tel. 03881 - 723168) die Einsichtnahme möglich.
- Gemeinde Upahl, über Amt Grevesmühlen Land, Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen
Dienstag 09:00–12:00, 13:00–15:00
Mittwoch 09:00–12:00
Donnerstag 09:00–12:00, 13:00–18:00
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (Frau Drewes unter Tel. 03881 - 723168) die Einsichtnahme möglich.
- Gemeinde Veelböken, über Amt Gadebusch, Am Markt 1, 19205 Gadebusch
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|
Dienstag |
09:00–12:30 und 13:30–18:00 |
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|
Donnerstag |
09:00–12:30 und 13:30–16:30 |
Freitag |
09:00–12:00 |
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (Frau Rys unter Tel. 03886 - 212116) im Zimmer 33 die Einsichtnahme möglich
- Gemeinde Wedendorfer See, über Amt Rehna, Freiheitsplatz 1, 19217 Rehna
Dienstag 09:00–12:00 und 13:00–18:00
Donnerstag 09:00–12:00
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (Frau Sack unter Tel. 038872-329603) die Einsichtnahme möglich
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Rambeel IV“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 26. August 2025 bis einschließlich 27. Oktober 2025 schriftlich bei der o. g. Genehmigungsbehörde (StALU WM) oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Rambeel IV“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.