Errichtung von vier Windenergieanlagen der eno energy GmbH am Standort Warnkenhagen - Genehmigungsbescheid

Nr.AA-Nr.: 29/2025  | 18.07.2025  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Errichtung von vier Windenergieanlagen der eno energy GmbH am Standort Warnkenhagen

Amtliche Bekanntmachung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

 

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der eno energy GmbH (Straße am Zeltplatz 7, 18230 Rerik) mit Bescheid vom 23.06.2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen am Betriebsstandort Warnkenhagen (Gemarkungen Tellow, Gottin und Tenze) erteilt.

Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:

  1. Auf Antrag vom 01.07.2021 (Eingang am 21.07.2021) wird der eno energy GmbH die Genehmigung erteilt, wie folgt vier Windenergieanlagen (WEA) im Vorranggebiet für WEA Warnkenhagen (73) zu errichten und zu betreiben.

Die Anlagen weisen folgende Merkmale auf:

ID

Typ

max. elektr. Leistung [kW]

Naben-höhe [m]

Rotor-durch-messer [m]

Gesamt-höhe ü. Grund [m]

max. Gesamt-höhe ü. NN [m]

Schallleistungs-pegel

Le, max * [dB(A)]

1207-01

eno 160

(STE)

tags:

6.000

nachts:

4.850

100,00

160,0

180,0

218,5

 

tags: 109,8
[mode 6000-980]

nachts: 103,7
[mode 4850-786]

1207-02

eno 160

(STE)

tags:

6.000

nachts:

4.500

100,00

160,0

180,0

221,50

tags: 109,8
[mode 6000-980]

nachts: 102,7
[mode 4500-757]

1207-03

eno 160

(STE)

tags:

6.000

nachts:

3.600

100,00

160,0

180,0

227,25

tags: 109,8
[mode 6000-980]

nachts: 100,7
[mode 3600-704]

1207-04

eno 160

(STE)

tags:

6.000

nachts:

2.800

100,00

160,0

180,0

229,00

 

tags: 109,8
[mode 6000-980]

nachts: 98,7

[mode 2800-655]

Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA

* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise

 

Die WEA werden an folgenden Standorten genehmigt:

ID

ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33

Gemarkung

Flur

Flurstück

1207-01

R: 33335823

H: 5968397

Tellow

1

230

1207-02

R: 33335529

H: 5968261

Gottin

1

401 und 403

1207-03

R: 33335440

H: 5967954

Gottin

1

404

1207-04

R: 33335568

H: 5967660

Tenze

1

147 und 149

Tabelle 2: Standorte der WEA

Zu den genehmigten Anlagen gehören als Nebeneinrichtungen die Kranstellplätze sowie die neu herzustellenden Zuwegungen von den WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).

  1. Der Betrieb der vier WEA wird insoweit eingeschränkt, als dass die von den WEA verursachten Geräuschimmissionen im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer unzulässigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 der TA Lärm beitragen dürfen. Für die maßgeblichen Immissionsorte gelten insbesondere folgende Teil-Immissionswerte für den Beurteilungszeitraum „nachts“:

  - IO Warnkenhagen OT Gottin, Dorfstr. 1                 35 dB(A)

  - IO Warnkenhagen OT Tellow, Tellow 1/2               38 dB(A)

  - IO Warnkenhagen OT Tenze, Tenze 1                  35 dB(A)

  - IO Warnkenhagen OT Neu Tenze, Tenze 18         39 dB(A)

  - IO Dalkendorf, Amalienhofer Weg 17a                   31 dB(A)

  - IO Dalkendorf, Amalienhofer Weg 30                     30 dB(A)

  - IO Dalkendorf, OT Amalienhof, Amalienhof 5        36 dB(A)

  - IO Dalkendorf, OT Amalienhof, Amalienhof 10      35 dB(A)

  1. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen 6.1, 6.2, 6.3 bis 6.8, 6.10 bis 6.14, 6.15, 6.16 bis 6.24, 6.25 und 6.26, 6.27 bis 6.39, 6.40 bis 6.55, 6.56 bis 6.59, 6.60 und 6.61 sowie 6.62 bis 6.85 wird angeordnet.
  2. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 01.08.2028 mit dem Bau der jeweiligen Anlage begonnen wurde und spätestens bis zum 01.08.2030 der bestimmungsgemäße Betrieb der jeweiligen Anlage aufgenommen worden ist.
  3. Für die Kosten des Verfahrens ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.

 

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 15.07.2025 bis einschließlich 28.07.2025 unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ in Bekanntmachungen zu Anlagen der Verfahrensart E und G nach Anhang 1 der 4. BImSchV eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt: 0385-58867543).

Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Blücherstraße 1, 18055 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

 

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.

 

 

Rostock, 27.06.2025