Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides G 010/25

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 40/25  | 04.08.2025  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Mit Bescheid Nr. G 010/25 vom 04.07.2025, AZ StALU MS 51-571/1713-1/2021, wurde der FairWind Deutschland GmbH, Blankenseer Str. 38 in 17237 Blankensee eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

1     Entscheidungsumfang

1. Der FairWind Deutschland GmbH, Blankenseer Str. 38, 17237 Blankensee (nachfolgend Antragsteller genannt), wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei WEA der Typen Nordex N149 (Nennleistung 5,7 MW; Nabenhöhe 164 m), Nordex N163 (6,8 MW; NH 164 m) und Nordex N117 (3,6 MW; NH 120 m) in der Stadt Altentreptow (Standorte gem. Tabelle) erteilt.

Die Genehmigung wird unter Bedingungen erteilt und ist mit Auflagen verbunden.

2. Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den eingereichten Antragsunterlagen vom 07.07.2021 (PE 07.07.2021), geändert mit Antrag vom 18.05.2023 (PE: 02.06.2023), zuletzt ergänzt am 14.05.2025, soweit in diesem Bescheid nichts abweichend geregelt ist.

3. Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft wird im beantragten Umfang genehmigt. Der Eingriff ist kompensationspflichtig.

4. Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 1.254.400,00 €

5. Die sofortige Vollziehung der Punkte 2.3.1 bis 2.3.11 (Schallimmissionen), 2.3.13 bis 2.3.16 (Schattenwurf) sowie 2.6 (Naturschutz) der Genehmigung wird angeordnet.

6. Die luftfahrtrechtliche Genehmigung gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 LuftVG wird für die nachstehende Anlage hiermit erteilt.

7. Die Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) wird hiermit erteilt.

8. Das gemeindliche Einvernehmen wird hiermit ersetzt.

 

 

1.1 Entscheidungsinhalt

Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:

WEA-Nr. / Bez. der Anlage

WEA-Typ

Nennleistung

Hersteller

Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad)

(Koordinaten WGS 84)

Nabenhöhe

Rotordurchmesser

Gesamthöhe

 

Gemarkung

Flur

Flurstück des WEA-Fundamentes

WEA 64

(urspr. WEA 62)

N149/5.X

5,7 MW

Nordex

E 33387008

N 5951362

(53° 41´ 55,3´´ Nord und 13° 17´ 18,6´´ Ost)

164,00 m

149,10 m

238,55 m

Altentreptow

4

192

WEA 66

 

N163/6.X

6,8 MW

Nordex

E 33386663

N 5950931

(53° 41´ 41,2´´ Nord und 13° 17´ 00,3´´ Ost)

164,00 m

163,00 m

245,50 m

Altentreptow

4

230

WEA 68

(urspr. WEA 70)

N117/3600

3,6 MW

Nordex

E 33387550

N 5950789

(53° 41´ 37,3´´ Nord und 13° 17´ 48,9´´ Ost)

120,00 m

116,80 m

178,40 m

Altentreptow

4

221

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweise aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Antragsunterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

 

1.2 Eingeschlossene Entscheidungen

In dieser Genehmigung sind folgende Entscheidungen eingeschlossen (§ 13 BImSchG):

  • Baugenehmigung gem. § 64 LBauO M-V
  • Naturschutzgenehmigung gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 40 NatSchAG M-V
  • luftfahrtrechtliche Zustimmung der Luftfahrtbehörde – hier – des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
  • Genehmigung nach § 7 Abs. 6 DSchG M-V
  • gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB Abs. 2

 

1.3 Entscheidungsunterlagen

Antragsunterlagen

Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 4e, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:

A) Antrag 2021 (ab Blatt 0001)

Ordner 1

- Inhaltsverzeichnis

Seiten 0001 – 0003

- Antrag (einschl. weiterer Dokumente)

Seiten 0004 – 0007

- Kurzbeschreibung

Seiten 0008 – 0013

- Sonstiges

Seiten 0014 – 0017

- Karten

Seiten 0018 – 0029

- Anlage und Betrieb

Seiten 0030 – 0100

- Emissionen und Immissionen

Seiten 0101 – 0361

- Arbeitsschutz

Seiten 0362 – 0381

- Betriebseinstellung

Seiten 0382 – 0386

- Abfälle

Seiten 0387 – 0394

- Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz

Seiten 0395 – 0433

Ordner 2

- Natur, Landschaft, Boden

Seiten 0434 – 0563

Ordner 3

- Natur, Landschaft, Boden

Seiten 0564 – 0580

Ordner 4

- Natur, Landschaft, Boden

Seiten 0581 – 0685

Ordner 5

- Natur, Landschaft, Boden

Seiten 0686 – 0795

- UVP-Bericht

Seiten 0796 – 0918

- Anlagenspezifische Unterlagen

Seiten 0919 – 1023

 

B) Änderung 2023 (ab Blatt 1024)

Ordner 1

- Revisionstabelle/Beschreibung der Änderungen

Seiten 1024 – 1025

- Inhaltsverzeichnis

Seiten 1026 – 1027

- Antrag (einschl. weiterer Dokumente)

Seiten 1028 – 1034

- Lagepläne

Seiten 1035 – 1040

- Anlage und Betrieb

Seiten 1041 – 1111

- Emissionen und Immissionen

Seiten 1112 – 1349

- Arbeitsschutz

Seiten 1350 – 1368

- Betriebseinstellung

Seiten 1369 – 1374

- Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz

Seiten 1375 – 1415

- Natur, Landschaft, Boden

Seiten 1416 – 1495

Ordner 2

- Umweltverträglichkeitsprüfung

Seite 1496

- Anlagenspezifische Unterlagen

Seiten 1497 – 1636

- Nachreichungen

Seiten 1637 – 1788

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.

 

2     Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.

3     Auslegung des Bescheides G 010/25

Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 05.08.2025 (erster Tag) bis einschließlich 18.08.2025 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter dieser Bekanntmachung einsehbar.

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall schicken Sie bitte eine E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.