Errichtung und Betrieb von zehn Windkraftanlagen (WKA Großvoigtshagen II), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 14. Juli 2025

Nr.B35/25  | 03.07.2025  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Windpark GmbH & Co. Groß Voigtshagen KG (Dreekamp 5, D-26605 Aurich) erhielt mit Datum vom 31. März 2025 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 12/25).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der Windpark GmbH & Co. Groß Voigtshagen KG die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von zehn Windkraftanlagen (WKA) des Typs ENERCON E-147 EP5 E2 mit einer Leistung von 5,0 MW, einer Nabenhöhe von 155,1 m, einem Rotordurchmesser von 147,0 m und einer Gesamthöhe von 228,6 m an nachfolgend genannten Standorten

 

23942 Dassow

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Gemarkung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 2

Groß Voigtshagen

2

1

 

33238289

5980980

WKA 3

Groß Voigtshagen

2

1

 

33238749

5981104

WKA 4

Groß Voigtshagen

2

3/2

 

33239029

5980878

WKA 5

Groß Voigtshagen

2

20

 

33239275

5980636

WKA 6

Groß Voigtshagen

2

19

 

33239631

5980657

WKA 7

Groß Voigtshagen

2

19

 

33239460

5980341

WKA 8

Groß Voigtshagen

2

16

 

33239824

5980339

WKA 9

Groß Voigtshagen

2

7/10

 

33239992

5980658

WKA 10

Groß Voigtshagen

2

10

 

33240566

5980949

WKA 11

Groß Voigtshagen

2

10

 

33240404

5980598

 

erteilt. 

 

  1. Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.

 

  1. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3., C.III.4. – ausgenommen C.III.4.22 bis C.III.4.24 d. B., C.III.5, C.III.6., C.III.7., C.III.8. und C.III.9. wird angeordnet.

 

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 15. Juli 2025 bis einschließlich 29. Juli 2025 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

Darüber hinaus erfolgt sie online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Großvoigtshagen II“

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, als bekanntgemacht und zugestellt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.

 

Der Widerspruch ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

 

[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33

Anlagen

Groß Voigtshagen II (PDF, 14,62 MB)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 14. Juli 2025