Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen in der Gemeinde Bütow
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:
Mit Bescheid ÄG 011/25 vom 03.04.2025, Az StALU MS 54-571/1770-1/2024, wurde der ENERTRAG SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal eine Änderungsgenehmigung gemäß § 16b Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 6 WindBG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
1 Entscheidungsumfang
- Der ENERTRAG SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal wird die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für das Repowering von sieben Windenergieanlagen - WEA - des Typs DEWind D4 mit einer Nabenhöhe von 70 m durch die Errichtung und den Betrieb von drei WEA des Typs Nordex N163-6.X mit einer Nabenhöhe von 164 m im Windeignungsgebiet - WEG - Nr. 18 Bütow/ Zepkow in der Gemeinde Bütow, Gemarkung Bütow, Flur 1, Flurstück 32/70 sowie Gemarkung Zepkow, Flur 2, Flurstück 314/9 erteilt. Die Änderungsgenehmigung ist mit Auflagen verbunden.
- Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den eingereichten Antragsunterlagen vom 05.03.2025 mit PE 15.03.2024, i. d. F. vom 08.11.2024 (Posteingang der letzten Nachlieferung) soweit in diesem Bescheid nichts abweichend geregelt ist. Dieser Antrag ist Bestandteil der Genehmigung (Anlage 1).
- Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft (einschl. Landschaftsbild) wird im beantragten Umfang gestattet. Der Eingriff ist kompensationspflichtig.
- Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 1.377.600,00 Euro festgesetzt.
- Die sofortige Vollziehung der Punkte 2.4.1 (Schallimmissionen), 2.4.2 (Schattenwurf) und 2.6 (Natur- und Artenschutz) wird angeordnet.
1.1 Entscheidungsinhalt
Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung beinhaltet den Rückbau der in Tabelle 1 aufgelisteten sieben WEA sowie die Errichtung und den Betrieb der in Tabelle 2 aufgelisteten drei WEA.
Rückbau:
Tabelle 1: Zurückzubauende Anlagen gem. Antragsunterlagen
WEA-Nr. |
WEA-Typ Nennleistung |
Standortkoordinaten nach ETRS 89, UTM Zone 33 |
Nabenhöhe Rotorradius Gesamthöhe |
Gemarkung Flur Flurstück des WEA-Fundamentes |
BÜ W1
|
DEWind D4 600 kW |
R 33332036 H 5913030 |
70 m 48 m 94 m |
Bütow 1 32/34 |
BÜ M3
|
DEWind D4 600 kW |
R 33332549 H 5912335 |
70 m 48 m 94 m |
Bütow 1 32/35 |
BÜ W2
|
DEWind D4 600 kW |
R 33332066 H 5912850 |
70 m 48 m 94 m |
Bütow 1 32/34 |
BÜ O2
|
DEWind D4 600 kW |
R 33332906 H 5912528 |
70 m 48 m 94 m |
Bütow 1 32/36 |
BÜ Z5
|
DEWind D4 600 kW |
R 33332166 H 5910026 |
70 m 48 m 94 m |
Zepkow 2 314/9 |
BÜ Z8
|
DEWind D4 600 kW |
R 33332562 H 5910367 |
70 m 48 m 94 m |
Zepkow 2 316/10 |
BÜ Z9
|
DEWind D4 600 kW |
R 33332555 H 5910115 |
70 m 48 m 94 m |
Zepkow 2 314/9 |
Neubau:
Tabelle 2: Neu zu errichtende Anlagen gem. Antragsunterlagen
WEA-Nr. |
WEA-Typ Nennleistung |
Standortkoordinaten nach ETRS 89, UTM Zone 33 (WSG 84) |
Nabenhöhe Rotorradius Gesamthöhe |
Gemarkung Flur Flurstück des WEA-Fundamentes |
BÜ K7 |
N163-6.X 7.000 kW |
R 33332489 H 5912492 (53° 20´ 06,11´´ Nord und 12° 29´ 03,12´´ Ost) |
164 m 163 m 245,5 m |
Bütow 1 32/70 |
BÜ K8 |
N163-6.X 7.000 kW |
R 33332842 H 5912529 (53° 20´ 07,71´´ Nord und 12° 29´ 22,11´´ Ost) |
164 m 163 m 245,5 m |
Bütow 1 32/70 |
BÜ I6 |
N163-6.X 7.000 kW |
E 33332463 N 5910203 (53° 18´ 52,08´´ Nord und 12° 29´ 06,07´´ Ost) |
164 m 163 m 245,5 m |
Zepkow 2 314/9 |
1.2 Eingeschlossene Entscheidungen
In dieser Genehmigung sind insbesondere folgende Entscheidungen eingeschlossen (§ 13 BImSchG):
- Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Naturschutzgenehmigung gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 40 NatSchAG M-V
- Genehmigung nach § 7 Abs. 6 Denkmalschutzgesetz M-V
- luftfahrtrechtliche Zustimmung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
- gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB
1.3 Entscheidungsunterlagen
Der Genehmigungsinhalt wird durch folgende Antragsunterlagen näher bestimmt, die als Anlagen Bestandteil des Bescheides sind, soweit der Tenor des Bescheides bzw. die zugehörigen Nebenbestimmungen nichts Abweichendes regeln.
Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 4e, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:
Ordner 1
- Antrag |
Blätter 001 – 029 |
- Lagepläne (einschl. Flurstücksnachweise) |
Blätter 030 – 054 |
- Anlage und Betrieb |
Blätter 055 – 344 |
- Emissionen und Immissionen im |
Blätter 345 – 423 |
- Arbeitsschutz |
Blätter 424 – 438 |
- Betriebseinstellung |
Blätter 439 – 453 |
- Abfälle |
Blätter 454 – 460 |
- Abwasser |
Blatt 461 – 461 |
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen |
Blätter 462 – 472 |
Ordner 2
- Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz |
Blätter 473 – 502 |
- Natur, Landschaft und Bodenschutz |
Blätter 503 – 678 |
Ordner 3
- Anlagenspezifische und sonstige Unterlagen |
Blätter 679 – 869 |
Ordner 4
- Nachlieferungen |
Blätter 870 – 995 |
Berücksichtigt wurden zudem die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird.
2 Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.
Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.
Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO i. V. m. § 13a Nr. 1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.
Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.
3 Auslegung des Bescheids
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides liegt in der Zeit vom 03.06.2025 (erster Tag) bis einschließlich 16.06.2025 (letzter Tag) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block E, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von
07:00 –15:30 Uhr (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)
nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 0385 588 69 - 540
zur Einsichtnahme aus.
Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 03.06.2025 (erster Tag) bis einschließlich 16.06.2025 (letzter Tag) auch auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter dieser Bekanntmachung einsehbar.
Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall können Sie telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 0385 588 69 540 aufnehmen. Alternativ schicken Sie bitte eine E-Mail an
poststelle@stalums.mv-regierung.de.
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.