Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen in der Gemeinde Bütow

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 31/25  | 02.06.2025  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Mit Bescheid ÄG 011/25 vom 03.04.2025, Az StALU MS 54-571/1770-1/2024, wurde der ENERTRAG SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal eine Änderungsgenehmigung gemäß § 16b Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 6 WindBG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

 

1                 Entscheidungsumfang

  1. Der ENERTRAG SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal wird die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für das Repowering von sieben Windenergieanlagen - WEA - des Typs DEWind D4 mit einer Nabenhöhe von 70 m durch die Errichtung und den Betrieb von drei WEA des Typs Nordex N163-6.X mit einer Nabenhöhe von 164 m im Windeignungsgebiet - WEG - Nr. 18 Bütow/ Zepkow in der Gemeinde Bütow, Gemarkung Bütow, Flur 1, Flurstück 32/70 sowie Gemarkung Zepkow, Flur 2, Flurstück 314/9 erteilt. Die Änderungsgenehmigung ist mit Auflagen verbunden.
  2. Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den eingereichten Antragsunterlagen vom 05.03.2025 mit PE 15.03.2024, i. d. F. vom 08.11.2024 (Posteingang der letzten Nachlieferung) soweit in diesem Bescheid nichts abweichend geregelt ist. Dieser Antrag ist Bestandteil der Genehmigung (Anlage 1).
  3. Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft (einschl. Landschaftsbild) wird im beantragten Umfang gestattet. Der Eingriff ist kompensationspflichtig.
  4. Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 1.377.600,00 Euro festgesetzt.
  5. Die sofortige Vollziehung der Punkte 2.4.1 (Schallimmissionen), 2.4.2 (Schattenwurf) und 2.6 (Natur- und Artenschutz) wird angeordnet.

 

1.1              Entscheidungsinhalt

Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung beinhaltet den Rückbau der in Tabelle 1 aufgelisteten sieben WEA sowie die Errichtung und den Betrieb der in Tabelle 2 aufgelisteten drei WEA.

Rückbau:

Tabelle 1: Zurückzubauende Anlagen gem. Antragsunterlagen

WEA-Nr.

WEA-Typ

Nennleistung

Standortkoordinaten nach ETRS 89, UTM Zone 33

Nabenhöhe

Rotorradius

Gesamthöhe

Gemarkung

Flur

Flurstück des WEA-Fundamentes

BÜ W1

 

 

DEWind D4

600 kW

R 33332036

H 5913030

70 m

48 m

94 m

Bütow

1

32/34

BÜ M3

 

 

DEWind D4

600 kW

R 33332549

H 5912335

70 m

48 m

94 m

Bütow

1

32/35

BÜ W2

 

 

DEWind D4

600 kW

R 33332066

H 5912850

70 m

48 m

94 m

Bütow

1

32/34

BÜ O2

 

 

DEWind D4

600 kW

R 33332906

H 5912528

70 m

48 m

94 m

Bütow

1

32/36

BÜ Z5

 

 

DEWind D4

600 kW

R 33332166

H 5910026

70 m

48 m

94 m

Zepkow

2

314/9

BÜ Z8

 

 

DEWind D4

600 kW

R 33332562

H 5910367

70 m

48 m

94 m

Zepkow

2

316/10

BÜ Z9

 

 

DEWind D4

600 kW

R 33332555

H 5910115

70 m

48 m

94 m

Zepkow

2

314/9

 

Neubau:

Tabelle 2: Neu zu errichtende Anlagen gem. Antragsunterlagen

WEA-Nr.

WEA-Typ

Nennleistung

Standortkoordinaten nach ETRS 89, UTM Zone 33

(WSG 84)

Nabenhöhe

Rotorradius

Gesamthöhe

Gemarkung

Flur

Flurstück des WEA-Fundamentes

BÜ K7

N163-6.X

7.000 kW

R 33332489

H 5912492

(53° 20´ 06,11´´ Nord und 12° 29´ 03,12´´ Ost)

164 m

163 m

245,5 m

Bütow

1

32/70

BÜ K8

N163-6.X

7.000 kW

R 33332842

H 5912529

(53° 20´ 07,71´´ Nord und 12° 29´ 22,11´´ Ost)

164 m

163 m

245,5 m

Bütow

1

32/70

BÜ I6

N163-6.X

7.000 kW

E 33332463

N 5910203

(53° 18´ 52,08´´ Nord und 12° 29´ 06,07´´ Ost)

164 m

163 m

245,5 m

Zepkow

2

314/9

 

1.2              Eingeschlossene Entscheidungen

In dieser Genehmigung sind insbesondere folgende Entscheidungen eingeschlossen (§ 13 BImSchG):

  • Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
  • Naturschutzgenehmigung gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 40 NatSchAG M-V
  • Genehmigung nach § 7 Abs. 6 Denkmalschutzgesetz M-V
  • luftfahrtrechtliche Zustimmung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
  • gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB

 

1.3              Entscheidungsunterlagen

Der Genehmigungsinhalt wird durch folgende Antragsunterlagen näher bestimmt, die als Anlagen Bestandteil des Bescheides sind, soweit der Tenor des Bescheides bzw. die zugehörigen Nebenbestimmungen nichts Abweichendes regeln.

Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 4e, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:

Ordner 1

- Antrag

Blätter 001 – 029

- Lagepläne (einschl. Flurstücksnachweise)

Blätter 030 – 054

- Anlage und Betrieb

Blätter 055 – 344

- Emissionen und Immissionen im
  Einwirkungsbereich der Anlage

Blätter 345 – 423

- Arbeitsschutz

Blätter 424 – 438

- Betriebseinstellung

Blätter 439 – 453

- Abfälle

Blätter 454 – 460

- Abwasser

Blatt    461 – 461

- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Blätter 462 – 472

 

Ordner 2

- Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz

Blätter 473 – 502

- Natur, Landschaft und Bodenschutz

Blätter 503 – 678

                                                                                                                    

Ordner 3

- Anlagenspezifische und sonstige Unterlagen

Blätter 679 – 869

       

Ordner 4

- Nachlieferungen

Blätter 870 – 995

 

Berücksichtigt wurden zudem die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird.

 

2                 Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.

Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO i. V. m. § 13a Nr. 1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.

 

3                 Auslegung des Bescheids

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides liegt in der Zeit vom 03.06.2025 (erster Tag) bis einschließlich 16.06.2025 (letzter Tag) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block E, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von

     07:00 –15:30 Uhr    (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)

nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 0385 588 69 - 540

zur Einsichtnahme aus.

Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 03.06.2025 (erster Tag) bis einschließlich 16.06.2025 (letzter Tag) auch auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter dieser Bekanntmachung einsehbar.

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall können Sie telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 0385 588 69 540 aufnehmen. Alternativ schicken Sie bitte eine E-Mail an

poststelle@stalums.mv-regierung.de.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.