Zusammenlegung von zwei Biogasanlagen der ADAP Rinderzucht GmbH in 18320 Ahrenshagen-Daskow

Absage Erörterungstermin

Nr.B 578  | 13.05.2025  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern nach § 10 Abs. 6 BImSchG i.V.m. § 12 Abs. 1 Satz 3 und § 16 Abs. 1 Nr. 1 der 9. BImSchV vom 13.05.2025

Absage des Erörterungstermins im Verfahren zur Zusammenlegung von 2 Biogasanlagen gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der ADAP Rinderzucht GmbH

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als der zuständigen Genehmigungsbehörde stellte mit Antrag vom 12.11.2024, mit Eingang am 19.11.2024, die ADAP Rinderzucht GmbH mit Sitz in 18320 Ahrenshagen, Todenhäger Str. 7 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Zusammenlegung von zwei Biogasanlagen gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

Das Vorhaben wurde am 03.02.2025 im Amtlichen Anzeiger Nr. 5 (AmtsBl. M-V/AAz. 2025 S. 56) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist mit Ende des 11.04.2025 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG i.V.m. §§ 12 Abs. 1 und 14 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, bekannt:

Der in der o. g. öffentlichen Bekanntmachung anberaumte Erörterungstermin

am 22.05.2025 ab 9:30 Uhr

wird abgesagt.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.