Errichtung und Betrieb von acht Windenergieanlagen innerhalb des WEG 17/2015 Lüssow

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 bis 9 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV

Nr.B 577  | 19.05.2025  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 bis 9 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 19.05.2025

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58), und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:

Mit Änderungsgenehmigung Nr. 1.6.2V-60.017/25-54 vom 22.04.2025 zur bereits erteilten Genehmigung Nr. 1.6.2V-60.028/20-51 vom 22.03.2024 wurde der Naturwind Schwerin GmbH, Schelfstraße 35 in 19055 Schwerin, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 i. V. m. § 16b Abs. 7 Satz 3 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

Der Fa. Naturwind Schwerin GmbH, Schelfstraße 35, 19055 Schwerin wird unbeschadet der Rechte Dritter auf Antrag vom 10.03.2025, Posteingang am 12.03.2025, folgende Änderungsgenehmigung gemäß § 16 i. V. m. § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt.

  1. Gegenstand der Änderungsgenehmigung

1.1.        Der Genehmigungsbescheid Nr. 1.6.2V-60.028/20-51 vom 22.03.2024 wird insoweit abgeändert, als dass an die Stelle der im Genehmigungsbescheid unter Genehmigungsgegenstand Ziffer 1. benannten WEA- und Standortbezeichnungen nunmehr folgende WEA- und Standortbezeichnungen treten:

Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:

Die Errichtung und den Betrieb von 4 WEA des Typs Vestas V162 – 6.2 MW und 4 WEA des Typs Vestas V162 – 7.2 MW am Standort der Gemeinden Lüssow und Schmatzin, innerhalb des Windeignungsgebietes (WEG) 17/2015 Lüssow, entsprechend der nachstehenden Tabelle:

Bauliche Angaben zu den Anlagen:

WEA-Bezeichnung:                         WEA 1, 2, 7, 8

Typ:                                                 Vestas V 162 – 6.2 MW

Nabenhöhe:                                     169,00 m  

Rotordurchmesser:                         162,00 m     

Gesamthöhe über Grund:               250,00 m  

Nennleistung:                                  6,2 MW    

sowie

WEA-Bezeichnung:                         WEA 3, 4, 5, 6

Typ:                                                 Vestas V 162 – 7.2 MW

Nabenhöhe:                                     169,00 m  

Rotordurchmesser:                         162,00 m     

Gesamthöhe über Grund:               250,00 m  

Nennleistung:                                  7,2 MW    

mit folgenden Standortdaten:

Tabelle 1: Standortdaten der WEA

WEA-Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Ostwert a)

Nordwert a)

1

Lüssow

1

29

33401754

5976657

2

Lüssow

1

34

33402161

5976669

3

Lüssow

1

25/2

33401391

5976347

4

Lüssow

1

25/2

33401790

5976296

5

Lüssow

1

36

33402343

5976298

6

Lüssow

1

44

33402417

5975981

7

Lüssow

2

84

33402830

5975491

8

Schmatzin

1

274 und 275

33403016

5976023

  1. a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM Zone 33

Die Genehmigung wurde unter Auflagen und nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Durch den Adressaten dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Zustellung ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Zulassung gestellt und begründet werden.

Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (inkl. Begründung) kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/, in der Zeit vom 20.05.2025 bis 02.06.2025, wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund oder elektronisch unter der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de bei vollständiger Namens- und Adressangabe angefordert werden.

Anlagen

Genehmigungsbescheid vom 22.04.2025 (PDF, 7,12 MB)
Errichtung und Betrieb von acht Windenergieanlagen innerhalb des WEG 17/2015 Lüssow