„Zweite wesentliche Änderung gemäß § 16 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 63 Offshore-Windenergieanlagen im Offshore-Windpark „Gennaker“ im marinen Vorranggebiet für Windenergieanlagen gemäß LEP M-V 2016 ca. 15 km nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst“

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.B 576  | 12.05.2025  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Zweite wesentliche Änderung gemäß § 16 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 63 Offshore-Windenergieanlagen im Offshore-Windpark „Gennaker“ im marinen Vorranggebiet für Windenergieanlagen gemäß LEP M-V 2016 ca. 15 km nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst

Die OWP Gennaker GmbH mit Sitz in 20457 Hamburg, Ericusspitze 2 – 4 plant die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks (OWP) „Gennaker“. Das Vorhabengebiet liegt im Gebiet des Küstenmeeres der Deutschen Ostsee innerhalb der Grenzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ca. 15 km nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst (kürzeste Entfernung zum Darß ca. 10 km), ca. 24 km westlich der Insel Hiddensee und umschließt den bereits in Betrieb befindlichen Windpark „Baltic I“.

Der OWP Gennaker GmbH wurde am 15.05.2019 vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU Vorpommern) gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 103 Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) vom Typ Siemens SWT-8.0-154 mit einer Nennleistung von 8,0 MW, im„Power-Boost-Modus“ zeitweise bis max. 8,4 MW, einem Rotordurchmesser von 154 m, einer Nabenhöhe abhängig von den konkreten Standortbedingungen von 96 m bis max. 98 m gemessen zum mittleren Meeresspiegel (Mean Sea Level, MSL) und einer Gesamthöhe von 173 m bis max. 175 m ü. MSL im OWP „Gennaker“ erteilt. Neben den OWEA erfasst die Genehmigung zwei baugleiche Offshore-Umspannplattformen mit Umspannwerken (USP) sowie die windparkinterne Kabelverlegung.

Mit Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG vom 05.03.2024 wurde die Errichtung und der Betrieb von 103 OWEA des aus Verfügbarkeitsgründen erforderlich gewordenen neuen Turbinentyps SG 167-DD der Firma Siemens Gamesa Renewable Energy mit einer Nabenhöhe von 104,5 m, einem Rotordurchmesser von 167 m, einer Gesamthöhe von max. 190 m ü. MSL und einer Nennleistung von jeweils 8,6 MW, im „Power-Boost-Modus“ zeitweise bis max. 9,0 MW, zwei baugleichen USP sowie die elektrotechnische Erschließung im OWP „Gennaker“ genehmigt.

Die Genehmigungsinhaberin beabsichtigt, das mit der am 05.03.2024 erteilten Änderungsgenehmigung zugelassene Vorhaben nochmals gemäß § 16 BImSchG i. V. m. 16b Abs. 7 BImSchG wesentlich auf eine zum geplanten Installationszeitraum 2027 – 2028 verfügbare Offshore-Windenergieanlage der 15 MW-Leistungsklasse zu ändern.

Hierfür hat die OWP Gennaker GmbH am 19.04.2024 die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 63
OWEA vom Typ SG DD-236++ der Firma Siemens Gamesa mit einer Nabenhöhe von max. 143 m, einem Rotordurchmesser von 236 m, einer Gesamthöhe von max. 261 m sowie einer Nennleistung von 14 MW, im „Power-Boost-Modus“ zeitweise bis max. 15,5 MW je OWEA als Monopilegründung und die die OWEA verbindende parkinterne Verkabelung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem StALU Vorpommern (Badenstraße 18, 18439 Stralsund, E-Mailadresse: poststelle@staluvp.mv-regierung.de) beantragt.

Die zwei baugleichen USP sind bereits genehmigt und nicht Antragsgegenstand; sie werden im Antrag informativ erwähnt, da sie die Schnittstelle zwischen OWP und Netzanbindung bilden.

Die Inbetriebnahme der Anlagen soll im Jahr 2028 erfolgen.

Das Vorhaben ist gemäß § 16 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.1 Verfahrensart G (mit Öffentlichkeitsbeteiligung) des Anhangs 1 der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig. Die Öffentlichkeitsbeteiligung richtet sich nach den Vorgaben in § 10 Abs. 3, 4 und 6 BImSchG sowie § 10 Abs. 10 BImSchG i.V.m. §§ 8 bis 10a, 12 und 14 ff. der 9. BImSchV. Eine Wiedergabe wesentlicher Inhalte dieser Bestimmungen, einschließlich ihrer vorhabenspezifischen Einordnung ist im nachfolgenden Bekanntmachungstext enthalten.

Auf Antrag der Vorhabenträgerin gemäß §§ 9 Abs. 4 i.V.m. 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird das Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter Beteiligung der Öffentlichkeit geführt. Damit besteht für das Vorhaben eine UVP-Pflicht (§§ 9 Abs. 4 i.V.m. 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG). Der UVP-Bericht wurde vorgelegt.

Die nach § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 4 bis 4e der 9. BImSchV auszulegenden Unterlagen beinhalten insbesondere folgende umweltbezogenen Dokumente:

Anlage Nr.

Titel

1.2

Nichttechnische Kurzbeschreibung

3.1.1

Projektbeschreibung – Vorhaben: Offshore-Windpark „Gennaker“

3.1.2

Anlagen- und Betriebsbeschreibung

4.7.1

Fachgutachten (FG) Unterwasserschall - Betrieb

4.7.2

FG Unterwasserschall - Bauphase

4.7.3

FG Luftschall - Betrieb

4.7.4

Ergänzung zum FG Luftschall Betrieb

4.7.5

FG Luftschall - Bauphase

6.4.1 – 6.4.4

Kennzeichnungskonzepte

7.1

Schutz- und Sicherheitskonzept HSE-Plan

9.6

Abfall- und Betriebsstoffkonzept

11.1

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

13.5.1

Landschaftsbildanalyse

13.5.1a

Visualisierung

13.5.1b

Gutachten Sichtbarkeit

13.5.2

Landschaftspflegerischer Begleitplan

14.2.1

Fachgutachten Benthos

14.2.2

Fachgutachten Fische

14.2.3

Fachgutachten Meeressäuger

14.2.4

Fachgutachten Zugvögel

14.2.5

Fachgutachten Rastvögel

14.2.6

Fachgutachten Fledermäuse

14.2.7

Artenschutzfachbeitrag

14.2.8

Biotopschutzrechtliche Prüfung

14.2.9

Monitoringkonzept Zugvögel

14.2.10

Monitoringkonzept Fledermäuse

14.2.11 – 19

FFH-Verträglichkeitsprüfungen

14.2.20

Fachgutachten Rammschall Gebietsschutz-Hydroakustische Bewertung

14.2.21

Fachgutachten Rammschall Gebietsschutz-Rechtliche Bewertung

14.2.22

Fachgutachten Rammschall Gebietsschutz-Biologische Bewertung

14.2.23

Fachgutachten Sedimente

14.2.24

Fachgutachten Kabelverbindungen – 2K

14.2.25

Fachgutachten Hydrodynamik

14.2.26

Fachgutachten MSRL

14.2.27

Baukoordinierung

14.2.28

UVP-Bericht

17.1.1

Verkehrsanalyse

17.1.2

Technischen Risikoanalyse

17.1.3

Studie Radarabschattung

17.1.6

Formular Richtfunk

Der Antrag, alle zugehörigen Antragsunterlagen (auch solche ohne unmittelbaren Umweltbezug) und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP-Bericht) sowie die bereits vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen zum Vorhaben des

  • Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Referat Luftverkehr zur Tages- und Nachtkennzeichnung und zur Veröffentlichung als LuftfahrthindernisMinisteriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Referat Raumordnung zu raumordnerischen Belangen
  • Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Referat Häfen und Wasser zur Beurteilung der seeseitigen verkehrlichen Erreich- und Befahrbarkeit der Häfen in M-V
  • Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Ostsee zur Umsetzung seeverkehrsrechtlicher Regelungen, zur Kennzeichnung der Anlagen zur Sicherheit des Schiffsverkehrs, zu den Baumaßnahmen und deren Beendigung sowie Inbetriebnahme, Betrieb und zur Außerbetriebnahme
  • Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zu militärischen und marinetechnischen Belangen u.a. zur Kennzeichnung der Anlagen mit Sonartranspondern
  • Landesamts für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit Rostock (LAGuS) zu arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen
  • Bergamts Stralsund zu bergbaulichen Belangen nach BbergG sowie zu Belangen nach EnWG
  • Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dezernatsgruppe Küste zur Sandgewinnung in marinen Lagerstätten zum Zwecke des Küstenschutzes
  • Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden als Fachbehörde für Naturschutz zum Unterwasserschall (Bau und Betrieb) und zum Gebietsschutz
  • Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und zur Anlagendokumentation nach AwSV
  • Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern als fachtechnische Behörde zu den Fachgutachten Unterwasserschall und Luftschall

werden in der Zeit vom 19.05.2025 bis einschließlich 18.06.2025 auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/ zur Einsicht zugänglich gemacht. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt (Kontakt: 0385 / 588 68 - 502).

Darüber hinaus können die vorbezeichneten Unterlagen in der vorgenannten Zeit wie folgt eingesehen werden:

Gemeinde Ostseeheilbad Zingst
Eingangsbereich im Erdgeschoss
Hanshäger Straße 1
18374 Zingst

Montag, Mittwoch, Donnerstag         08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag                                             08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag                                                08:00 – 12:00 Uhr

im

Amt Nord-Rügen
Zimmer 2.04, 2.06 oder 3.02
Ernst-Thälmann-Straße 37
18551 Sagard

Montag, Mittwoch, Donnerstag         07:30 – 12:00 Uhr und 12:30 – 16:00 Uhr
Dienstag                                             07:30 – 12:00 Uhr und 12:30 – 17:30 Uhr
Freitag                                                07:30 – 12:00 Uhr

und im

Amt West-Rügen
Dorfplatz 2
18573 Samtens

Montag und Mittwoch                        09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag                                             09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag                                         09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag                                                09:00 – 12:00 Uhr

Die Inhalte der Bekanntmachung und die vorbezeichneten Unterlagen werden zudem entsprechend §§ 8 – 10 der 9. BImSchV ab dem 19.05.2025 auf dem zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) zugänglich gemacht. Eine detaillierte Auflistung dieser Unterlagen findet sich ebenda. LINK: https://www.uvp-verbund.de/mv

Einwendungen gegen das Vorhaben können unter Angabe des Namens, der Anschrift und eigenhändig unterschrieben in der Zeit vom 19.05.2025 bis einschließlich 18.07.2025 schriftlich beim

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Badenstraße 18
18439 Stralsund

erhoben werden.

Elektronisch können Einwendungen gegen das Vorhaben alternativ unter der E-Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de, bei vollständiger Namens- und Adressangabe, unter dem Betreff Einwendung OWP „Gennaker“ erhoben werden.

Mit Ablauf dieser Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird.

Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Ein Erörterungstermin wird bestimmt auf den 19.08.2025 ab 10:00 Uhr und falls erforderlich auf die Folgetage ab 10:00 Uhr im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Badenstraße 18
18439 Stralsund.

Der Erörterungstermin kann auch in Form einer Onlinekonsultation oder einer Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden (§ 10 Abs. 6 S. 2 und 3 BImSchG). Sofern sich im hiesigen Zulassungsverfahren für eine dieser Optionen entschieden werden sollte, wird diese Entscheidung im Amtlichen Anzeiger, auf der Internetseite des StALU Vorpommern sowie auf dem UVP-Portal des Landes M-V bekannt gegeben.

Im Zuge des Erörterungstermins werden formgerecht erhobene Einwendungen gegen das Vorhaben auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert (§ 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG). Die Durchführung des Erörterungstermins beruht auf einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist (§ 10 Abs. 6 BImSchG) und steht damit derzeit unter einem Vorbehalt.

Bei einem Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16b Abs. 7 BImSchG soll auf einen Erörterungstermin verzichtet werden, wenn nicht die Antragstellerin diesen beantragt (§ 16b Abs. 7 S. 2 i.V.m. Abs. 5 BImSchG). Ein Erörterungstermin findet außerdem nicht statt, wenn (1) Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind,
(2) die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind,
(3) ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,
(4) die erhobenen Einwendungen nach der Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen oder
(5) der Vorhabenträger die Durchführung eines Erörterungstermins nicht beantragt und die Genehmigungsbehörde nicht im Einzelfall die Durchführung für geboten hält (§ 16 Abs. 11 der 9. BImSchV).

Sofern sich die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist und unter Berücksichtigung der Vorgaben in § 14 der 9. BImSchV für ein Entfallen des Erörterungstermins entscheidet, wird diese Entscheidung im Amtlichen Anzeiger, auf der Internetseite des StALU Vorpommern sowie auf dem UVP-Portal des Landes M-V bekannt gegeben (§ 12 Abs. 1 S. 3 und 4 der 9. BImSchV).

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des BImSchG entscheiden.

Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.