Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen der Naturwind Schwerin GmbH im Windpark Rubkow

UVP Verfahren im Windeignungsgebiet Rubkow

Nr.B 575  | 12.05.2025  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 12.05.2025

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:

Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.017/20-51 vom 03.04.2025 wurde der Naturwind Schwerin GmbH, Schelfstraße 35, 19055 Schwerin die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

  1. Entscheidung
    1. Entscheidungsinhalt

1.1 Der Naturwind Schwerin GmbH, Schelfstraße 35, 19055 Schwerin wird unbeschadet der Rechte Dritter auf Antrag vom 08.04.2020, ergänzt durch naturschutzrechtlichen Antrag nach

  • 74 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 30.01.2023 sowie letztmalige Ergänzung der Antragsunterlagen zum 25.07.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) gemäß
    § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt.

1.2 Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:

Die Errichtung und den Betrieb von zwei WEA des Typs Vestas V150-5.6 MW STE und einer WEA des Typs Vestas V136-4.2 MW STE entsprechend der nachstehenden Angaben.

Bauliche Angaben:

WEA-Bezeichnung antragsintern:

WEA 3, WEA 6

WEA 4

Typ:   

Vestas V150-5.6 MW STE

Vestas V136-4.2 MW STE

Nabenhöhe:  

166 m

166 m

Rotordurchmesser: 

150 m

136 m

Gesamthöhe über Grund:  

241 m

234 m

Nennleistung:  

5.600 kW

4.200 kW

Standortdaten der WEA: 

WEA-Nr.

antragsinterne

Bezeichnung

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Standortkoordinaten nach Koordinatensystem

(1) ETRS 89, Zone 33  
(2) Lagebezugssystem WGS 84

WEA 3

Rubkow

7

5

(1)  Rechtswert                      Hochwert

      33414890                5976451

(2)  Länge                              Breite       

      13°42’13,5‘‘ O         53°55’46,0‘‘ N   

WEA 4

Rubkow

7

3 und 4

(1)  Rechtswert                      Hochwert

      33414667                5976227

(2)  Länge                              Breite       

      13°41’01,5‘‘ O         53°55‘38,6‘‘ N   

WEA 6

Daugzin

9

3/2

(1)  Rechtswert                      Hochwert

      33414069                5976119

(2)  Länge                              Breite       

      13°41’28,8‘‘ O         53°55‘34,8‘‘ N   

Eingeschlossen in die Genehmigung sind die zur Errichtung und zum Betrieb der zu den genehmigten WEA notwendigen Erschließungswege, Kranstellflächen und die windparkinterne Verkabelung.

1.3 Die Genehmigung erfolgt für den Dauerbetrieb der WEA 3, WEA 4 und WEA 6, täglich von 0.00 – 24.00 Uhr mit Einschränkungen entsprechend den modifizierten Nebenbestimmungen zum Immissions- und Artenschutz.

1.4 Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein 13 BImSchG):

- Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)

- Zustimmung der Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1
  i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

- Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft nach § 12 Abs. 6 Naturschutz-
  ausführungsgesetz (NatSchAG M-V)

1.5 Die „Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen am Standort Rubkow, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern“ in der Fassung vom 03.03.2025 zur Prüfung der Umweltverträglichkeit für das Vorhaben ist Bestandteil dieser Genehmigung (Anlage 1).

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen sowie nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden.

Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Zulassung gestellt und begründet werden.

Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (inkl. Begründung) kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/
in der Zeit vom 13.05.2025 bis 26.05.2025 wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus wird eine Ausfertigung des gesamten Genehmigungsbescheides (inkl. Begründung) gem. § 21a Abs. 2 Satz 4 9. BImSchV ab dem 13.05.2025 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter http://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.

Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund oder elektronisch unter der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de bei vollständiger Namens- und Adressangabe angefordert werden.