Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage in der Gemeinde Bartow

Bekanntmachung des Ablehnungsbescheides Ga 001/25 gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 26/25  | 12.05.2025  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Mit Bescheid Ga 001/25 vom 29.01.2025, Az StALU MS 51-571/1735-1/2022, erhielt die eno energy GmbH, Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik, eine Ablehnung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. Ziffer 1.6.2 „V“ des Anhang 1 der 4. BImSchV, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

 

1                 Entscheidungsumfang

Der Antrag der eno energy GmbH, Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik, auf Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) in der Gemeinde Bartow vom 01.11.2022 (PE 04.11.2022), zuletzt geändert am 13.12.2023 (PE 15.12.2023), wird für die „WEA 1“ auf Grundlage des § 20 Abs. 2 Satz 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) abgelehnt.

Beantragte Standorte:

lfd. Nr.

WEA-Nr.

WEA-Typ

Nennleistung [MW]

Standortkoordinaten nach ETRS89
UTM Zone 33

Nabenhöhe [m]

Rotordurchmesser [m]

Gesamthöhe über Grund [m]

Gemarkung

Flur

Flurstück

01

„WEA 1“

(Ablehnung)

eno152

5,6

E 393807

N 5963832

165

152

241

Bartow

3

80

02

„WEA 2“

(Rücknahme)

eno160

6,0

E 393562

N 5963441

165

160

245

Bartow

3

84

 

1.1              Entscheidungsunterlagen

Als Entscheidungsunterlagen lagen der Behörde folgend benannte Antragsunterlagen der Firma eno energy GmbH vom 01.11.2022, zuletzt geändert am 13.12.2023, vor:

Inhaltsverzeichnis

Blatt 001 – 002

Antrag, Koordinaten, Kurzbeschreibung, Vollmacht, Kostenübernahmeerklärung, Sonstiges

Blatt 003 – 022

Lagepläne

Blatt 023 – 038

Anlage und Betrieb

Blatt 039 – 154

Emissionen und Immissionen

Blatt 155 – 242

Anlagensicherheit

Blatt 243 – 245

Arbeitsschutz

Blatt 246 – 267

Betriebseinstellung

Blatt 268 – 270

Abfälle

Blatt 271 – 325

Abwasser

Blatt 326 – 326

Umgang mit wassergefährdenden Soffen

Blatt 327 – 334

Zwischenblätter, zweites Inhaltsverzeichnis

Blatt 335 – 336

Bauvorlagen und Brandschutz    

Blatt 337 – 380

Natur, Landschaft, Bodenschutz

Blatt 381 – 555

Umweltverträglichkeitsprüfung

Blatt 556 – 653

Anlagenspezifische Antragsunterlagen

Blatt 654 – 716

Nachgereichte Unterlagen

Blatt 717 – 770

                                                 

2                 Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.

Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr. 1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.

 

3                 Auslegung des Bescheids

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides liegt in der Zeit vom 13.05.2025 (erster Tag) bis einschließlich 26.05.2025 (letzter Tag) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block E, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von

            07:00 –15:30 Uhr    (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)

nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 0385 588 69 - 540

zur Einsichtnahme aus.

Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 13.05.2025 (erster Tag) bis einschließlich 26.05.2025 (letzter Tag) auch auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter dieser Bekanntmachung einsehbar.

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall können Sie telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 0385 588 69 540 aufnehmen. Alternativ schicken Sie bitte eine E-Mail an

poststelle@stalums.mv-regierung.de.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.