Änderung zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windenergieanlagen in Bartow
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:
Mit Bescheid ÄG 005/25 vom 23.01.2025, Geschäftszeichen: StALU MS 51 571/1631-2/2024, wurde der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr. Eberle-Platz 1, 01662 Meißen, eine Genehmigung gemäß § 16b Abs. 7 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
1. Entscheidungsumfang
- Der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr. Eberle-Platz 1, 01662 Meißen wird die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 2 Windenergieanlagen - WEA - des Typs Nordex N175/X mit einer Leistung von 6,8 MW Betonhybridturm (CHT) mit einer Nabenhöhe von 179 m und einem Rotorradius von 81,5 m in der Gemeinde Bartow (Gemarkung Groß Below, Flur 2, Flurstück 55/2 und Gemarkung Bartow, Flur 1, Flurstück 137/9) erteilt.
- Die Änderungsgenehmigung ergeht unter Nebenbestimmungen.
- Regelungen aus der Genehmigung G 002/24 vom 27.06.2024 werden ausschließlich in dem Umfang geändert, wie sie in dieser Entscheidung festgelegt sind. Im Übrigen hat die Genehmigung G 002/24 Bestand.
- Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 1.002.400,00 Euro festgesetzt.
2. Entscheidungsinhalt
Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:
WEA-Nr. |
WEA-Typ Nennleistung |
Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33 |
Nabenhöhe Rotordurchmesser Gesamthöhe über Grund
|
Gemarkung Flur Flurstück des WEA-Fundamentes |
WEA UKA 01 |
Nordex N175/X 6,8 MW |
E 389074 N 5965353 |
179 m 175 m 266,5 m
|
Groß Below 2 55/2 |
WEA UKA 02
|
Nordex N175/X 6,8 MW |
E 389983 N 5965472 |
179 m 175 m 266,5 m
|
Bartow 1 137/9 |
Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweise aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Antragsunterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.
3. Eingeschlossene Entscheidungen
Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG alle für das Vorhaben erforderlichen anlagenbezogenen Zulassungen ein.
4. Entscheidungsunterlagen
Der Genehmigungsinhalt wird durch folgende Antragsunterlagen näher bestimmt, die als Anlagen Bestandteil des Bescheides sind, soweit der Tenor des Bescheides bzw. die zugehörigen Nebenbestimmungen nichts Abweichendes regeln.
Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen folgende Unterlagen vor:
Ordner 1
- Inhaltsverzeichnis |
Blatt 001 – 003 |
- Antrag |
Blatt 004 – 034 |
- Lagepläne |
Blatt 035 – 049 |
- Anlage und Betrieb |
Blatt 050 – 297 |
- Emissionen und Immissionen |
Blatt 298 – 352 |
- Anlagensicherheit |
Blatt 353 – 354 |
- Arbeitsschutz |
Blatt 355 – 412 |
- Betriebseinstellung |
Blatt 413 – 418 |
Ordner2
- Abfälle |
Blatt 419 – 429 |
- Abwasser |
Blatt 430 |
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen |
Blatt 431 – 440 |
- Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz |
Blatt 441 – 511 |
- Natur, Landschaft und Bodenschutz |
Blatt 512 – 520 |
- UVP |
Blatt 521 |
- Anlagenspezifische Unterlagen |
Blatt 522 – 701 |
- Nachgereichte Unterlagen |
Blatt 702 – 728 |
Die Genehmigung wurde unter Nebenbestimmungen erteilt.
5. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.
Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann durch den Antragsteller bei Entscheidungen nach § 4 BImSchG Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Gegen die Kostenentscheidung allein können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.
6. Auslegung des Bescheids ÄG 005/25
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides ÄG 005/25 liegt in der Zeit vom 23.04.2025 (erster Tag) bis einschließlich 06.05.2025 (letzter Tag) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block D, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von
07:00 –15:30 Uhr (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)
und zusätzlich im
Amt Treptower Tollensewinkel
während der Sprechzeiten
nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 03961 2551 – 660
zur Einsichtnahme aus.
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.
Zusätzlich ist der Änderungsgenehmigungsbescheid ÄG 005/25 im o. g. Zeitraum auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter folgender Adresse einsehbar:
https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber Dritten als zugestellt.