Kartierung der Käferart Eremit (Osmoderma eremita) im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) im Auftrag des StALU Mecklenburgische Seenplatte

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Naturschutzausführungsgesetz M-V

Nr.AB 23/25  | 15.04.2025  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) hat die Kartierung der Käferart Eremit (Osmoderma eremita) - nach Anhang II der FFH-Richtlinie - im folgenden Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (umgangssprachlich FFH-Gebiet) in Auftrag gegeben:

DE 2646-304 „Schmaler Luzin mit Zansen und Carwitzer See“.

Übersicht des betroffenen Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung

siehe Bild 1 in der Anlage 

Ziel der Kartierung ist es, innerhalb des GGB, die vom Eremiten (Osmoderma eremita) besiedelten Bäume (Brutbäume), die potenziell besiedelbaren Bäume (Potenzialbäume) sowie weitere relevante Parameter zu erheben.

Die Kartierungen werden zwischen Anfang Juni 2025 und Ende Dezember 2025 stattfinden. In diesem Zeitraum werden von dem beauftragten Unternehmen mehrere Kartierdurchgänge durchgeführt. Die Kartierer/innen werden ein vom StALU MS ausgestelltes Auftragsbestätigungsschreiben mit sich führen.

Das StALU MS bittet alle Flächeneigentümer, Pächter und sonstigen Flächennutzer die Arbeiten zu unterstützen und den Zugang auf die Flächen zu gewähren.

Nach § 9 Abs. 1 Ziffer 1 NatSchAG M-V sind Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben berechtigt, Grundstücke - mit Ausnahme von Wohngebäuden - zu betreten, um Erhebungen oder ähnliche Arbeiten durchzuführen sowie Fotografien anzufertigen.

Das StALU MS bittet den betroffenen Personenkreis auf diesem Wege um Verständnis.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verfahrensbeauftragte, Frau Tatjana Carle (Tel.: 0385 58869-452, E-Mail: t.carle@stalums.mv-regierung.de) oder an:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung 4 – Naturschutz, Wasser und Boden
Dezernat 40 – Management Natura 2000
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Die Abgrenzung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, der Flurstücke und weitere Gebietsbestandteile können auch im Internet über das Kartenportal Umwelt M-V (https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php) oder das Geoportal des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (https://geoport-lk-mse.de/kvwmap/index.php) eingesehen werden.

  

Bodo Heise
Abteilungsleiter Naturschutz, Wasser und Boden