Die Power Oil Rostock GmbH, Am Düngemittelkai 5 in 18147 Rostock, beabsichtigt im Seehafen Rostock, Gemarkung Petersdorf, Flur 1, Flurstücke 77/95 die bestehende Rapsölextraktions- und Raffinationsanlage gemäß §16 BImSchG wesentlich zu ändern.
Bekanntgabe nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Power Oil Rostock GmbH, Am Düngemittelkai 5 in 18147 Rostock, beabsichtigt im Seehafen Rostock, Gemarkung Petersdorf, Flur 1, Flurstücke 77/95 die bestehende Rapsölextraktions- und Raffinationsanlage gemäß §16 BImSchG wesentlich zu ändern.
Gegenstand der wesentlichen Änderung ist die:
- Errichtung und Betrieb AEROX II,
- Errichtung und Betrieb SaatWT II,
- Errichtung und Betrieb einer Anlagen-Aspiration für Presserei II sowie Optimierung der Anlagen-Aspiration Linie I
- Änderung des bestehenden Abluftkamins Aerox I durch Erhöhung auf 27,20 m üGOK
- Substitution des BF Presserei mit IBN Aerox II.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Abs. 3 und 4 i.V.m. § 7 UVPG und Nr. 7.24.1 „A“ der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass nach Einschätzung der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben sich aus der Prüfung gemäß den in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien für die Vorprüfung. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Zu den wesentlichen Gründen wird auch auf die Bekanntgabe auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ verwiesen.