Änderung der Abwasserbehandlungsanlage der Käserei Altentreptow
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3, 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. §§ 8, 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) vom 07.04.2025 – Az: StALU MS 52-571/69-2/2024
Die DMK Deutsches Milchkontor GmbH, Heidbergtrift 1, 17087 Altentreptow hat mit Posteingang vom 30.04.2024 einen Antrag gemäß § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der genehmigten Anlage zur Behandlung oder Verarbeitung von Milch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU) gestellt. Die beantragte Änderung umfasst die Errichtung und den Betrieb eines Gasspeichers und eines Biofilters im Bereich der Abwasserbehandlungsanlage bei gleichzeitiger Stilllegung des vorhandenen BHKW. Der Standort der Anlage befindet sich in der Gemeinde Altentreptow, Gemarkung Klatzow, Flur 1, Flurstücke 87/1, 87/2, 88, 89 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Inbetriebnahme ist im dritten Quartal 2025 geplant.
Das Verfahren soll im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt werden. Zudem wurde für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der Umweltverträglichkeitsprüfungpflicht durchgeführt.
Der Antrag einschließlich der Antragsunterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen sowie die vorliegenden Stellungnahmen der Fachbehörden werden gem. § 10 Abs. 3 S. 3 BImSchG im Zeitraum vom 14.04.2025 (erster Tag) bis 13.05.2025 (letzter Tag) auf der Internetseite des StALU MS unter der Adresse
https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-DMK-Altentreptow
veröffentlicht.
Zusätzlich besteht gem. § 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG auf Verlangen eines Beteiligten die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Weitere Informationen können beim
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Neustrelitzer Straße 120 (Block D, 4. OG),
17033 Neubrandenburg
sowie telefonisch unter 0385 588 69 520 eingeholt werden.
Die ausgelegten Unterlagen umfassen im Wesentlichen: Antrag, Unterlagenverzeichnis, Kurzbeschreibung, zeichnerische Unterlagen mit kartographischen Darstellung des Standorts und der räumlichen Rahmenbedingungen, gutachterliche Prognosen zu möglichen Einwirkungen durch Schall und Geruch, Bauvorlagen, Unterlagen sowie Gutachten und Stellungnahmen zu den Themen Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz, Anlagentechnik und -sicherheit, Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen sowie die im Genehmigungsverfahren bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden.
Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 10 Abs. 3 S. 8 BImSchG i. V. m. § 12 der 9. BImSchV beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 14.04.2025 bis einschließlich 13.06.2025 schriftlich beim StALU MS erhoben werden. Einwendungen per E-Mail sind an stalums-einwendungen-a5@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung DMK-Altentreptow“ zu richten.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 S. 9 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.
Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwender können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, werden diese im Ermessen der Genehmigungsbehörde voraussichtlich am 23.07.2025 ab 10:00 Uhr in Form einer Video- oder Telefonkonferenz erörtert. Die Erörterung findet gem. § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG auch bei Ausbleiben des Antragsstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, statt. Der Erörterungstermin ist gem. § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich. Der Zugang zu der Videokonferenz wird, sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, spätestens eine Woche vor dem anberaumten Termin der Videokonferenz auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde unter der Adresse
https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/
bekanntgegeben.
Die Entscheidung über die Einwendungen wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gem. § 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.