Wesentliche Änderung einer Biogasanlage nach § 16 BImSchG durch die IEW Biogaspark Wolgast GmbH am Standort der Gemarkung Wolgast, Flur 14, Flurstück 103/4, 103/5, 103/6, 103/7, 103/9, 103/10 und 102/2

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Nr.B 568  | 31.03.2025  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

BEKANNTMACHUNG

nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 31.03.2025

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 29.01.2025, in der mit Posteingang am 03.02.2025 ergänzten Fassung die Fa. IEW Biogaspark Wolgast GmbH mit Sitz in 17438 Wolgast, Schuster Straße 32-33 einen Antrag auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung. Beantragt ist die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage mit einer Steigerung der täglichen Inputmenge auf 165 t/d, Erhöhung der FWL auf 7,35 MW, Vergrößerung des Biogaslagers auf 52,1 t, Vergrößerung der Lagerkapazität für Gärrückstände auf 25.982 m³ und Bau einer Biogasaufbereitungsanlage mit einer Kapazität von 6,1 Mio Nm3.

Die geänderte Anlage soll voraussichtlich im September 2025 in Betrieb genommen werden.

Der Standort der Anlage befindet sich im Landkreis Vorpommern-Greifswald in 17438 Wolgast in der Gemarkung Wolgast, Flur 14, Flurstück 103/4, 103/5, 103/6, 103/7, 103/9, 103/10 und 102/2.

Das Vorhaben ist gemäß § 4 BImSchG, in Verbindung mit § 1 sowie Nr. 8.6.3.1GE, Nr. 1.2.2.2V, Nr. 9.36V, Nr. 1.16V sowie Nr. 9.1.1.1G des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, neugefasst durch Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440), genehmigungsbedürftig.

Gleichfalls wurde ein Antrag auf vorzeitigen Beginn gemäß § 8a Abs. 1 BImSchG für die Fahrsiloanlage gestellt.

Das Vorhaben unterliegt gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Nr. 8.4.2.1 Spalte 2, Nr. 1.11.2.1 Spalte 2, Nr. 1.2.2.2 Spalte 2 sowie Nr. 9.1.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), in der zurzeit gültigen Fassung der Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht.

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8 bis 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV), neugefasst durch Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für M-V und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 4 bis 4 e der 9. BImSchV auszulegenden Unterlagen beinhalten insbesondere folgende umweltbezogene Dokumente:

Anlage Nr.

Titel

1

Antrag

2

Lagepläne

3

Anlage und Betrieb

4

Emissionen und Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage

5

Messung von Emissionen und Immissionen

6

Anlagensicherheit

7

Arbeitsschutz

8

Betriebseinstellung

9

Abfälle

10

Abwasser

11

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

12

Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz

13

Natur, Landschaft und Bodenschutz

14

Umweltverträglichkeitsprüfung

15

Chemikaliensicherheit

16

Anlagenspezifische Antragsunterlagen

 Der Antrag und die zugehörigen Antragsunterlagen einschließlich der Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Behörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, werden vom 07.04.2025 bis einschließlich 06.05.2025 auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter der Adresse: https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Zusätzlich besteht gem. § 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG auf Verlangen eines Beteiligten die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Weitere Informationen können beim

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abteilung 5

Badenstraße 18, 18439 Stralsund

sowie telefonisch unter 0385 588 69 509 eingeholt werden.

Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 10 Abs. 3 S. 8 BImSchG i. V. m. § 12 der 9. BImSchV beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 07.04.2025 bis einschließlich 06.06.2025 schriftlich beim StALU VP erhoben werden. Einwendungen per E-Mail sind an  poststelle@staluvp.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung Biogaspark Wolgast“ zu richten.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 S. 9 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.

Name und Anschrift der Einwenderinnen und Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwenderinnen und Einwender können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, werden diese gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG im Ermessen der Genehmigungsbehörde voraussichtlich am 01.07.2025 ab 10:00 Uhr in Form einer Video- oder Telefonkonferenz erörtert. Die Erörterung findet gem. § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG auch bei Ausbleiben des Antragsstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, statt. Der Zugang zu der Videokonferenz wird, sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, spätestens eine Woche vor dem anberaumten Termin der Videokonferenz auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde unter der Adresse

https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/ bekanntgegeben.

Die Entscheidung über die Einwendungen wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gem. § 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.