Wesentliche Änderung von fünf Windkraftanlagen (WKA Severin I und II),

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 03.02.2025

Nr.B 01/25  | 03.02.2025  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die eno energy GmbH (Sitz: Kempowski-Ufer 1, 18055 Rostock) erhielt mit Datum vom 26.09.2024 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 77/24).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der eno energy GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Änderung des Anlagentyps und die Erhöhung der Nennleistung von 5 Windkraftanlagen (WKA) erteilt.

Die Genehmigung erstreckt sich auf die wesentliche Änderung des Betriebes und der Beschaffenheit von 5 WKA des Typs Nordex N149/4.0-4.5 mit 164 m Nabenhöhe zzgl. 3 m Fundamenterhöhung, einem Rotordurchmesser von 149,1 m und einer Nennleistung von 4,5 MW an nachfolgend genannten Standorten:

19374 Domsühl, Gemarkung Severin

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Flur

Flurstücke

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 1

1

287/1

 

33285964

5934380

WKA 2

1

288

 

33286376

5934447

WKA 3

1

301

 

33286817

5934307

 

19089 Friedrichsruhe,

Gemarkung Friedrichsruhe

 

mit den Standortkoordinaten

Bezeichnung

Flur

Flurstücke

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 4

4

71/1

 

33285736

5934903

WKA 5

4

72/1, 72/2

 

33286123

5934766

Die wesentliche Änderung von 5 WKA umfasst die Typenänderung auf den Typ eno152-5,6 MW, die Erhöhung der Nennleistung auf 5,6 MW, sowie die Erhöhung der Gesamthöhe auf 241,0 m, die Anpassung der Abmessungen und Ausführungen der Zuwegungs- und Kranstellflächen, wodurch sich die vollversiegelte Fläche um 547 m² und die teilversiegelte Fläche um 5.013 m² vergrößert.

  1. Die unter „C.“ aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  2. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter C.III.2, C.III.3, C.III.4, C.III.5, C.III.6, C.III.7, C.III.8 und C.III.10 wird angeordnet.

 

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 04.02.2025 bis einschließlich 18.02.2025 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Homepage des StALU WM

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.