Errichtung und Betrieb von 7 Windkraftanlagen (WKA Runow I) Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 10. Juni 2024
Die Energiequelle GmbH (Hauptstraße 44, 15806 Zossen) plant die Errichtung und den Betrieb von sieben 7 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vestas V172-7.2 mit 175,00 m Nabenhöhe und 261,00 m Gesamthöhe. Die Standorte der WEA befinden sich in den Gemeinden Runow und Groß Niendorf im Landkreis Ludwigslust-Parchim, im Land Mecklenburg-Vorpommern.
Die V172-7.2 ist eine dreiblättrige Windenergieanlage mit einem Rotordurchmesser von 172,00 m und einer Nennleistung von 7.200 kW elektrisch.
Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2026 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz (Gutachten zur Standorteignung), Risikobeurteilung Eisfall und Bauteilversagen, Natur- und Artenschutz) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
- Bundeswehr
- Wasser- und Bodenverband
- 50 Hertz
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen erfolgt vom 18. Juni 2024 bis einschließlich 17. Juli 2024 zu den angegebenen Zeiten im
- Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
- Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz, 1.OG, Raum 124
Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 12 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 03863 – 5454433) die Einsichtnahme möglich.
- Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Str. 42, 19370 Parchim
Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 03871 – 4213-0) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Runow I“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 18. Juni 2024 bis einschließlich 19. August 2024 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Runow I“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am 12. November 2024 ab 9:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Kladrum, Crivitzer Chaussee 39
und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.



