Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Biogasanlage gem. § 16 BImSchG der Fa. GLL Velgast GmbH mit Sitz in 49456 Bakum, Kötterheide 14

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.B 509  | 15.04.2024  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 22.09.2023, in der mit Posteingang am 03.04.2024 ergänzten Fassung die Fa. GLL Velgast GmbH mit Sitz in 49456 Bakum, Kötterheide 14 einen Antrag auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

Die beantragte wesentliche Änderung umfasst die Sanierung und Erweiterung der bestehenden Biogasanlage durch die folgenden Maßnahmen:

  • Sanierung der bestehenden Anlage, insbesondere durch Auswechseln der Dächer auf den bestehenden Behältern, Ausrüstung der Fermenter mit neuen Feststoffeinträgen und Pumpen
  • Teilweise Umnutzung der bestehenden Behälter und Neubau zweier Gärrestlagerbehälter und hierdurch Erhöhung des Gärrestlagervolumens auf 23.632 m3 brutto
  • Errichtung einer Mistlagerhalle
  • Errichtung eines Verwaltungsgebäudes
  • Errichtung eines zentralen Abtankplatzes für Gärreste
  • Errichtung einer Notfackel
  • Änderung der Inputstoffe
  • Steigerung der täglichen Inputmenge auf 203 t
  • Erweiterung der Anlage um eine Biogasaufbereitungs- und LNG-Verflüssigungsanlage mit einer Aufbereitungskapazität von bis zu 9 t/d
  • Errichtung eines Speichertanks mit einem Bruttovolumen von 100 m3 LNG

Der Standort der Anlage befindet sich im Landkreis Vorpommern-Rügen in 18469 Velgast in der Gemarkung Velgast, Flur 3, Flurstück 155/9, 157/6, 158/7, 159/5, 155/6, 157/2, 158/2, 162/6 und 163/6, wobei durch das Erweiterungsvorhaben erstmals die Flächen 155/6, 157/2, 158/2, 162/6 und 163/6 in Anspruch genommen werden.

Das Vorhaben ist gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG, in Verbindung mit § 1 sowie Nr. 8.6.3.1GE, Nr. 1.2.2.2V, Nr. 9.36V, Nr. 1.16V sowie Nr. 9.1.1.2V des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, neugefasst durch Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.10.2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist, genehmigungsbedürftig.

Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU).

Gleichfalls wurde ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a Abs. 1 i.V.m. § 31e BImSchG für die folgenden Maßnahmen gestellt: 

  • Erdarbeiten
  • Betonarbeiten LNG-Anlage
  • Rohrleitungsbau
  • Aufstellen der Anlagenkomponenten der LNG-Anlage
  • Austausch der Dächer Endlager
  • Aufstellen der Misthalle
  • Stahlbetonarbeiten am Verwaltungsgebäude und
  • Errichtung neue Gärrestbehälter

Das Vorhaben unterliegt gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Nr. 8.4.2.1 Spalte 2, Nr. 1.11.2.1 Spalte 2, Nr. 1.2.2.2 Spalte 2 sowie Nr. 9.1.1.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist, der Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht.

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8 bis 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV), neugefasst durch Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für M-V und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 4 bis 4 e der 9. BImSchV auszulegenden Unterlagen beinhalten insbesondere folgende umweltbezogene Dokumente: 

Anlage Nr.

Titel

1

Antrag

2

Lagepläne

3

Anlage und Betrieb

4

Emissionen und Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage mit Aussagen zu Stickoxiden, Kohlenmonoxid, Schwefeloxiden, CO2, Geruchsemissionen, Schallemissionen

5

Messung von Emissionen und Immissionen sowie Emissionsminderung, letztere insbesondere durch Einsatz einer regenerativen thermischen Oxidation

6

Anlagensicherheit – Vorliegen einer Anlage, die Betriebsbereich der oberen Klasse im Sinne der 12. BImSchV ist; Störfallkonzept, Sicherheitsbericht

7

Arbeitsschutz

8

Betriebseinstellung

9

Abfälle

10

Abwässer

11

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

12

Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz

13

Natur, Landschaft und Bodenschutz mit Aussagen zu FFH-Vorprüfung und Erforderlichkeit eines Ausgangszustandsberichts

14

Umweltverträglichkeitsprüfung – Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls

15

Chemikaliensicherheit

16

Anlagenspezifische Antragsunterlagen

17

Sonstige Unterlagen – insbesondere Antrag nach § 18 Abs. 2 BetrSichV

Der Antrag und die zugehörigen Antragsunterlagen einschließlich der Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit werden vom 22.04.2024 bis einschließlich 21.05.2024 in folgenden Ämtern während folgender Zeiten zur Einsichtnahme ausgelegt:

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund

Montag           07:00 – 15:30 Uhr
Dienstag         07:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch        07:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag     07:00 – 15:30 Uhr
Freitag            07:00 – 14:00 Uhr

Zusätzlich können die Unterlagen wie folgt eingesehen werden:

Amtsverwaltung, Amt Franzburg-Richtenberg
Abteilung Bauamt / Liegenschaften
Ernst-Thälmann-Straße 71
18461 Franzburg

Montag           09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag         09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag     07:30 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung unter 038322 54111

Schriftliche oder elektronische Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 22.04.2024. bis einschließlich 21.06.2024 im

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Badenstraße 18, 18439 Stralsund,

und in der Amtsverwaltung, Amt Franzburg-Richtenberg unter v. g. Anschrift oder unter Verwendung der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de, bei vollständiger Namens- und Adressangabe, erhoben werden.

Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird.

Nach Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift (vor der Bekanntgabe) unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Soweit vorliegend, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben, auch beim Fernbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,

am 25.06.2024 ab 09:30 Uhr und falls erforderlich an den Folgetagen im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Badenstraße 18
18439 Stralsund

in öffentlicher Sitzung erörtert.

Der Erörterungstermin wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt. Sollte die Durchführung des Erörterungstermins nicht erforderlich sein, wird dies gesondert bekannt gemacht.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.